Kabinett verabschiedet Gesetz Berlin will Kleinanleger besser schützen

Berlin · Finanzaufsicht Bafin erhält mehr Befugnisse und soll künftig mehr dubiose Vermögensanlage-Produkte verbieten. Für alle Angebote wird eine Prospektpflicht eingeführt. Die neuen Regeln sollen bereits ab Frühjahr 2015 gelten.

Heiko Maas will Kleinanleger besser schützen
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Die Bundesregierung reagiert auf die Insolvenz des Windparkfinanzierers "Prokon", der zehntausende Kleinanleger zum Opfer gefallen waren: Die privaten Verbraucher sollen künftig besser vor solchen hochriskanten und unseriösen Finanzprodukten geschützt werden. Auch Angebote des "grauen Kapitalmarkts" - das sind Vermögensanlagen, die nicht von Banken, Versicherern oder anerkannten Investmentfonds vertrieben werden - sollen künftig teilweise der Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin unterliegen. Zudem führt die Regierung für die allermeisten Produkte eine Prospektpflicht ein. Das Kleinanlegerschutzgesetz ist am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet worden und soll vor dem Sommer 2015 in Kraft treten.

Etwa 74.000 Anleger hatten insgesamt 1,4 Milliarden Euro in hochriskante "Prokon"-Genussrechte investiert, im vergangenen Frühjahr ging das Unternehmen dann insolvent. Die Anleger müssen nicht mit einem Totalausfall rechnen, voraussichtlich erhalten sie zwischen 30 und 60 Prozent des eingesetzten Kapitals zurück, hatte der Insolvenzverwalter im Mai angekündigt. Fälle wie bei "Prokon" will die Regierung künftig verhindern.

Anleger müssten wissen, dass hohe Renditen nur zu erwarten seien, wenn auch das Risiko einer Geldanlage hoch sei. Hier wolle man die Anleger auch nicht vollständig aus ihrer eigenen Verantwortung nehmen. Dennoch gebe es viele Regelungslücken, denn der "graue Kapitalmarkt" unterliege bisher nicht der strengen Aufsicht der Bafin, sondern nur der der Gewerbeaufsichtsämter. Künftig soll die Bafin einzelne Produkte verbieten können, wenn ihr Unregelmäßigkeiten oder Falschinformationen einzelner Anbieter gemeldet werden oder sie selbst darauf stößt. Formal allerdings bleiben auch künftig die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.

Ein wichtiger Ansatzpunkt für die Kontrolle ist die Prospektpflicht, die mit dem Gesetz deutlich ausgeweitet wird. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht, die für kleinere Anbieter hohe Kosten nach sich zieht, soll allerdings für das Kapitalsammeln per Internet, das so genannte "Crowdfunding" gelten. Hier setzen die Autoren des Gesetzes der Investitionsbereitschaft der Kleinanleger zu deren eigenen Schutz jedoch Grenzen. So soll ein einzelner Käufer nicht mehr als Tausend Euro investieren. Die Obergrenze steigt auf 10.000 Euro, falls er über ein Vermögen von mindestens 100.000 Euro verfügt. Als weitere Obergrenze gilt auch das Zweifache des Nettoeinkommens des Käufers. Der Kleinanleger muss dem Anbieter des Finanzproduktes Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben, damit dieser von der Prospektpflicht befreit bleibt.

Auch kleine Kapitalgesellschaften, die für soziale oder gemeinnützige Zwecke Geld einsammeln, sollen von der Prospektpflicht ausgenommen sein. Das Gleiche gilt für Genossenschaften. Die Gültigkeit von Verkaufsprospekten wird auf zwölf Monate beschränkt. Die Bafin soll Verstöße gegen die Aktualisierung der Prospektpflicht veröffentlichen.

Geplant ist auch eine Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von zwei Jahren - ergänzt durch eine ausreichende Kündigungsfrist. Anbieter müssen künftig auch die Fälligkeit noch laufender Geldanlagen angeben. Anleger sollen so erfahren, in welchem Umfang ein Produkt dazu genutzt wird, früher eingegangene Verpflichtungen zu bedienen.

Auch die breit angelegte Werbung für bestimmte Vermögensanlagen will der Gesetzgeber unterbinden. So soll es Anbietern wie "Prokon" künftig verboten sein, in Bussen oder U-Bahnen für ihr Produkt zu werben. Im Fernsehen oder im Hörfunk sollen die Anbieter nur noch dann werben dürfen, wenn dies im Umfeld von Wirtschaftssendungen geschieht.

(mar)
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