BGH kippt Bankklausel zu Gebühren wegen Fehlbuchungen

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Gebührenklausel einer Raiffeisenbank aus Bayern gekippt. Es ging vor allem um Gebühren für Ein- und Auszahlungen am Schalter.

Bundesgerichtshof kippt Gebührenklausel wegen Fehlbuchungen
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Nun hat das Gericht entschieden, dass mit der Klausel auch solche Buchungen kostenpflichtig seien, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrages anfielen, bemängelte der BGH am Dienstag. Das benachteilige die Kunden jedoch unangemessen und die Klausel sei damit unwirksam. (Az.: XI ZR 174/13)

Zu der Grundsatzfrage, ob Banken für Barzahlungen am Schalter Extragebühren verlangen dürfen, äußerte sich der BGH-Senat in der Urteilsverkündung in Karlsruhe anders als erwartet jedoch nicht.

Die Raiffeisenbank verlangte laut ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen "Pro Buchungsposten" 0,35 Euro. Dagegen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden geklagt.

"Nach der bisherigen Rechtssprechung dürfen Kreditinstitute für Bareinzahlung oder Barabhebung am Schalter kein Sonderentgeld erheben, wenn es um das eigene Konto des Kunden ging", erklärt der Bremer Anwalt Nils Andersson-Lindström von der Kanzlei Schultze & Braun. So müssten demnach mindestens fünf Buchungen kostenfrei sein. Seit 2009 gibt es aber ein neues Zahlungsrecht. Seitdem ist die Rechtslage unklar.

Bislang hatten die Gerichte der Bank recht gegeben. So hatte das Oberlandesgericht Bamberg 2013 entschieden, dass die Bank sich diese Schalterleistungen nach dem neuen Zahlungsrecht bezahlen lassen darf.

(dpa)
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