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Keinen Vertrag mit "abstrakter Verweisung" abschließen:
Eine "abstrakte Verweisung" sollte in Ihrem Vertrag auf keinen Fall enthalten sein. Sonst versucht der Versicherer im Fall der Fälle nachzuweisen, dass Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten.
In diesem Fall verweigert der Versicherer die Leistung.
Viele Anbieter verzichten mittlerweile auf die "Verweisung". Trotzdem ist hier Vorsicht geboten.
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Keine Verpflichtung zur Umschulung:
Dieser Punkt hängt eng mit der "abstrakten Verweisung" zusammen. Einige Versicherer verpflichten den arbeitsunfähigen Versicherten, sich für einen Beruf umschulen zu lassen, in dem er mit seinem Krankheitsbild weiter arbeiten könnte.
Wählen Sie einen Vertrag ohne eine solche Klausel.
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Keine strengen Meldefristen:
Bei den Meldefristen können Ihnen massive Nachteile entstehen. Wenn Sie beispielsweise erst nach einer Reha-Maßnahme die Versicherung informieren, kann diese die Leistung für die Zwischenzeit verweigern.
Gute Versicherungen verzichten mittlerweile ganz auf diese Meldefristen. Lesen Sie das Kleingedruckte.
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Vorsicht bei Fragen zum Gesundheitszustand:
Der Versicherer will sich natürlich ausführlich über Ihren Gesundheitszustand informieren. Beantworten Sie diese Fragen sorgfältig und immer wahrheitsgemäß. Ziehen Sie bei Schwierigkeiten Ihren Hausarzt hinzu.
Verschweigen Sie versehentlich Vorerkrankungen (Asthma, Rückenschäden etc) riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
Dabei sollten sich die Fragen aber auf einen begrenzten Zeitraum erstrecken. Krankenhausaufenthalte der letzten zehn Jahre bzw. Krankheiten der letzten fünf Jahre gelten hier als Richtwert.
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Vorsicht bei bei Arztanordnungsklausel:
Auch bei diesem Stichwort ist höchste Vorsicht geboten. Enthält der Vertrag eine Anordnungsklausel, verfällt Ihr Anspruch auf Leistung, wenn Sie sich nachweislich nicht an die Weisungen Ihres behandelnen Arztes gehalten haben.
Wählen Sie einen Anbieter, der auf diese Klausel verzichtet. Nur so entsteht kein Zwang, sich Operationen oder anderen Heilbehandlungen unterziehen zu müssen, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht aufs Spiel setzen möchte.
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Auf die Laufzeit achten:
Verträge, die mit dem 55. Lebensjahr des Versicherten enden, können fatale Folgen haben, wenn Sie in der Folgezeit vor dem Renteneintritt erkranken.
Wählen Sie die maximale Laufzeit so, dass sich die Altersrente nahtlos an die Leistungsdauer der BU-versicherung anschließen würde. Nur so vermeiden Sie im Ernstfall Versorgungslücken.
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Unkomplizierte Auszahlungsbedingen:
Wählen Sie eine Versicherung, die rückwirkend bis zum ersten Tag der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit zahlt.
Auch wenn der Arzt in den ersten Monaten der Erkrankung keine klare Prognose stellen konnte, sollte die Versicherung zahlen.
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Dynamisierung der Rente:
Bei der Rente sollte eine Dynamik eingebaut sein, die die Inflation berücksichtigt. Sonst hat die Rentenhöhe, die Sie vielleicht vor Jahrzehnten festgesetzt haben, im Schadensfall wenig mit der Realität zu tun.
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Nachversicherung:
Junge Versicherte können schlecht abschätzen, was die nähere Zukunft bringt. Steht Familienzuwachs ins Haus oder spendiert der Chef eine ansehnliche Gehaltserhöhung?
Auf diese Fälle sollte Ihre BU-Versicherung flexibel reagieren und die Möglichkeit der Nachversicherung bieten. So können Sie - bei Bedarf - nachträglich ihre Rente erhöhen.
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Rentenhöhe:
Wie viel Geld brauche ich im Schadensfall monatlich? Eine Frage, die man pauschal nur schwer beantworten kann. Experten schlagen 3/4 des normalen Nettolohns als Rentenhöhe vor. Sicherlich ein brauchbarer Richtwert.