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Checkliste - Berufsunfähigkeit richtig absichern

Keinen Vertrag mit "abstrakter Verweisung" abschließen:

Eine "abstrakte Verweisung" sollte in Ihrem Vertrag auf keinen Fall enthalten sein. Sonst versucht der Versicherer im Fall der Fälle nachzuweisen, dass Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. 

In diesem Fall verweigert der Versicherer die Leistung.

Viele Anbieter verzichten mittlerweile auf die "Verweisung". Trotzdem ist hier Vorsicht geboten.
Foto: AP
Keinen Vertrag mit "abstrakter Verweisung" abschließen: Eine "abstrakte Verweisung" sollte in Ihrem Vertrag auf keinen Fall enthalten sein. Sonst versucht der Versicherer im Fall der Fälle nachzuweisen, dass Sie theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. In diesem Fall verweigert der Versicherer die Leistung. Viele Anbieter verzichten mittlerweile auf die "Verweisung". Trotzdem ist hier Vorsicht geboten.