Watchlist 2006: Die 50 schlimmsten Kapitalvernichter
zuletzt aktualisiert: 16.02.2006 - 13:59Berlin (rpo). Mit der Veröffentlichung einer neuen "Watchlist" hat die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die 50 schlimmsten Kapitalvernichter unter den börsennotierten Unternehmen in Deutschland an den Pranger gestellt. Angeführt wird die Liste von dem Jenaer Software-Unternehmen Intershop AG: Wer am 31. Dezember 2000 Aktien dieses einstigen Neue-Markt-Stars im Wert von 10.000 Euro orderte, hatte zum Jahresende 2005 nur noch Anteile für 26,83 Euro.
Auf Platz zwei landete mit dem Chipbroker CE-Consumer Electronik eine weitere ehemalige Neue-Markt-Hoffnung: Hier waren von 10.000 Euro nach fünf Jahren nur noch 206 Euro übrig. Auf Platz drei liegt der Beteiligungskonzern WCM, der erste S-DAX-Wert: er machte aus 10.000 Euro innerhalb von fünf Jahren 352 Euro. Auch Investitionen in Unternehmen der Börsenbundesliga DAX30 schützen nicht vor empfindlichen Kursverlusten: Auf Platz 47 der Liste kam die Infineon AG, deren Aktien von Ende 2000 bis 2005 jedes Jahr 27,4 Prozent weniger wert wurden.
Wie DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker erläuterte, wurden für die Watchlist alle 313 seit mindestens fünf Jahren im Prime Standard der deutschen Börse gelisteten Unternehmen analysiert. Untersucht worden seien die reine Kursperformance ohne Dividenden und Sonderzahlungen über ein Jahr, drei Jahre und fünf Jahre nach einer festgelegten Gewichtung.
Von der Politik forderte Hocker eine gesetzliche Regelung, die Vorstände und Aufsichtsräte gegenüber den Aktionären direkt haftbar macht. "Wer den Kapitalmarkt wissentlich falsch informiert, muss schadenersatzpflichtig sein", forderte Hocker. Das müsse auch ohne den Nachweis gelten, dass die Entscheidung zum Kauf der Aktie ausschließlich auf der Fehlinformation beruht habe.
Laut Hocker hatte die frühere rot-grüne Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits fertig gestellt, dann aber nach massiven Widerständen der Wirtschaftsverbände in der Schublade verschwinden lassen. "Es muss erst ein großer Schadensfall passieren, dann wird das Gesetz wieder herausgeholt werden", mutmaßte Hocker.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum
