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So fängt es an: Bevor sich verliebte Paare später zur Heirat entschließen, sollten sie allerdings die richtige Rechtsform für ihren Weg ins Glück wählen. Einen Ehevertrag kann man zwar auch noch während der Ehe schließen, aber besser ist es, sich vor dem Gang zum Standesamt Gedanken zu machen.
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Bei einer Heirat gehen die Eheleute automatisch eine Zugewinngemeinschaft ein. Alles, was das Paar erwirtschaftet, steht beiden zu gleichen Teilen zu. Dabei wird die Hausarbeit der Erwerbsarbeit gewissermaßen gleichgestellt. Deswegen ist diese Variante für Ehen mit einem berufstätigen und einem kindererziehenden Partner ("Hausfrauenehe") eine gute Lösung.
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Für andere Ehen hingegen ist dieser Weg aber längst nicht optimal. Wollen kinderlose Doppelverdiener ("Dinks") bei einer Scheidung auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt verzichten, sollten sie eine so genannte Gütertrennung in Erwägung ziehen.
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Gütertrennung kann per Ehevertrag vereinbart werden. Beim Aufsetzen hilft ein Anwalt, unterzeichnet werden muss der Vertrag allerdings beim Notar. Wie gesagt: Beides geht auch noch während der Ehe.
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Ein Ehevertrag kann im Verlauf der Ehe mit Zustimmung beider Partner verändert werden. Das ist wichtig, wenn trotz der Lebensplanung überraschend ein Kind dazukommt.
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Auch im Erbfall hat eine Gütertrennung Nachteile, da wegen des ausgeschlossenen Zugewinnausgleichs mehr Erbschaftsteuer gezahlt werden muss.
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Sinn macht Gütertrennung ansonsten in folgenden Fällen: Erstens in Ehen von Doppelverdienern mit Kindern aus früheren Ehen. Hier kann auf den Zugewinnausgleich verzichtet werden, um bei Tod eines Partners auf den Pflichtteil zugunsten der Kinder zu verzichten. Zweitens in Unternehmer-Ehen, um das Unternehmen bei Scheidung zu schützen. Und schließlich bei einem besonderen Haftungsrisiko.
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Frauen sollten sich übrigens sehr genau überlegen, ob sie sich durch einen Ehevertrag auf einen Mindestunterhalt festlegen lassen. Nach wie vor sind nämlich überwiegend Frauen nach einer Scheidung von Armut bedroht.
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Mit Vorsicht zu genießen ist die ebenfalls vertraglich regelbare Gütergemeinschaft. Denn dann verschmelzen beide schon bei Eheschließung ihr Vermögen. Auch das Vermögen, das die Partner während der Ehe erwerben, fließt in diesen gemeinsamen Topf. Bei einer Scheidung wird geteilt - auch die Vorsorgeanwartschaften. Bei der Gütergemeinschaft kann ein Ehegatte den anderen mit in die Pleite reißen.
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Die Gebühr für die Beurkundung eines Ehevertrages richtet sich nach dem Vermögen des Paares. Die meisten Rechtsanwälte berechnen ihre Beratungsleistung nach dem so genannten Streitwert.