Urteil des Bundesgerichtshofs Eltern müssen für erwachsene Kinder zahlen

Karlsruhe · Eltern müssen einem erwachsenen Kind grundsätzlich Unterhalt bezahlen, wenn es die wirtschaftliche Selbstständigkeit verliert und zum Sozialhilfeempfänger wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch entschieden, dass einem Elternteil in solchen Fällen ein Freibetrag von 1400 Euro monatlich bleibt. Nach dem jetzt im Internet veröffentlichten Urteil beginnt die Unterhaltspflicht erst jenseits dieses Betrags.

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Foto: dpa

Im konkreten Fall war eine alleinstehende Frau schwer erkrankt.
Infolge ihrer Behinderung erhielt die inzwischen 53-Jährige vom Sozialamt Eingliederungshilfe. Das Amt wollte vom Vater, einem 1935 geborenen Rentner, einen Beitrag zum Unterhalt. Von seinen 1408 Euro Rente sollte der 76-Jährige 27 Euro monatlich bezahlen.

Der BGH wies die Klage nun in letzter Instanz ab. Der Vater sei nicht leistungsfähig, urteilte der BGH-Familiensenat. Bei Eltern, die ihren minderjährigen Kinder Unterhalt schulden, sei der Selbstbehalt nur 1100 Euro. Nach diesen Maßstäben wäre der betagte Vater also leistungspflichtig gewesen.

Der BGH entschied jedoch ebenso wie zuvor das Oberlandesgericht Köln, dass bei einem bereits erwachsenen und vormals wirtschaftlich selbstständigen Kind eine andere Lebenssituation gegeben sei. Es würde auf eine übermäßige Belastung des unterhaltspflichtigen Elternteils hinauslaufen, wenn ihm nur ein Selbstbehalt von 1100 Euro bliebe. Angemessen seien vielmehr 1400 Euro. Da der Rentner einen erhöhten Bedarf für Medikamente habe, sei ihm auch von den 1408 Euro monatlicher Rente nichts abzuziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 15/10

(APD)
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