Ehegattensplitting durch Steuerklassen Faktorverfahren soll Lohnsteuer gerechter verteilen

Düsseldorf · Bislang galt: Je höher der Lohnunterschied bei Ehepartnern, desto größer der Steuervorteil. Am besten war es gar, wenn nur einer der Partner Geld verdiente. Nun soll mehr Steuergerechtigkeit her. Eine besondere Rolle spielt dabei das Faktorverfahren.

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, die beide berufstätig sind, genießen die Vorzüge des Ehegattensplittings. Der Besserverdienende wird steuerlich geringer belastet, der Schlechterverdienende dafür mehr - in der Regel wählen Eheleute die Steuerklassen III und V. Dadurch ergibt sich ein steuerlicher Vorteil, der für das Paar nicht unerheblich ist. Wenn nur einer der beiden in Lohn und Brot steht, ist der Vorteil gar am größten.

Häufig ist die Frau in der Position, weniger oder gar kein Geld zu verdienen. Es fehlen die Anreize, einen Job zu finden, der den Verdienst erhöht. Dies soll sich nun ändern, wie ein Sprecher des Finanzministeriums unserer Redaktion ankündigte. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen."

Ein Beispiel: Verdient ein unverheirateter Arbeitnehmer 40.000 Euro brutto im Jahr, entfällt auf ihn eine Steuerlast von 8935 Euro. Ist er oder sie verheiratet, sinkt die Steuerlast laut Splittingtabelle auf 5354 Euro, wenn der Partner kein Einkommen hat — der finanzielle Vorteil liegt bei 3581 Euro.

Schon seit 2010 können sich Eheleute für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" entscheiden, um durch das sogenannte "Faktorverfahren" des Finanzamtes eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern zu ermöglichen. Bislang muss das Verfahren aber jedes Jahr neu beantragt werden. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher unserer Redaktion.

Warum gibt es das Faktorverfahren überhaupt und wem nützt es am meisten? Dieses Verfahren ermöglicht es Ehepartnern (beide berufstätig), auf beiden Lohnsteuerkarten (IV) einen Faktor vermerken zu lassen. Dieser wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Der Effekt: So soll der monatliche Lohnsteuerabzug möglichst nah an der tatsächlichen Veranlagung am Jahresende liegen.

Die Änderung der "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" könnte wie folgt aussehen: Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll in Zukunft auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in der Steuerklasse V der Fall wäre.

Das Faktorverfahren eignet sich insbesondere für Ehepartner, die am Ende des Jahres keine böse Überraschung in Form einer saftigen Nachzahlung erleben wollen. So soll der monatliche Steuerabzug möglichst der realen Steuerschuld entsprechen.

Das Faktorverfahren ist eine Ergänzung zum Ehegattensplitting mit den bekannten Steuerklassenkombinationen III und V sowie IV und IV (beide jeweils ohne Faktor). Wenn Ehepartner monatlich zunächst mehr Nettogehalt einbehalten wollen, sollte den bisherigen Kombinationsmöglichkeiten der Vorzug gegeben werden. Besonders sinnvoll ist es für Paare mit unterschiedlichen Einkommenshöhen, die Steuerklassenkombination III und V zu wählen.

Die Neuregelung will das Finanzministerium in einem Gesetzentwurf mit weiteren Steuervereinfachungen bündeln und voraussichtlich noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen.

(nbe)
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