Fotos F.A.Q.'S zur Altersvorsorge
Warum zusätzlich privat vorsorgen?Deutschlands Bürger werden immer älter und das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen. Deswegen wird das Rentenniveau weiter gesenkt. Die Versorgungslücken von bis zu 500 Euro monatlich sollten privat ausgeglichen werden.
Welche Möglichkeiten der zusätzlichen Altersvorsorge gibt es?Der Sparer hat die Qual der Wahl. Investiert werden kann in Banksparpläne, Aktien oder Fondsanteile, Immobilien und private Lebensversicherungen. Eine weitere Vorsorgemöglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?Auf Wunsch wird bei der Entgeldumwandlung ein Teil des Gehalts nicht ausbezahlt, sondern für den Ruhestand angelegt. Entweder macht der Arbeitgeber eine unmittelbaren Versorgungszusage oder er legt das Geld extern bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen an.
Was bedeutet die "Riester-Rente"?Zu wenig Kinder werden in Deutschland geboren, die das Rentensystem finanzieren könnten. So entsteht eine große Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rente. Um Sparer zu belohnen, die privat für den Ruhestand vorsorgen, gibt es jährlich Sparzulagen vom Staat. Diese geförderte Altersvorsorge wird "Riester-Rente" genannt. Durch die Riester-Rente soll das Umlageverfahren immer weiter entlastet werden und der gesellschaftlichen Entwicklung angepasst werden.
Welche Art der Vorsorge ist "Riester-fähig"?Private Altersvorsorgeverträge werden gefördert, wenn sie ein Zertifikat besitzen. Um die Qualität der Finanzprodukte zu sichern, bekommen nur Verträge ein Zertifikat, die bestimmten Kriterien des Gesetzgebers entsprechen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind förderungsberechtigt: Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds.
Woran erkennt man zertifizierte Vorsorgeangebote?Zertifizierte Altersvorsorgeverträge erkennt der Sparer an der amtlichen Prüfnummer und an einem Zusatz, der die "Riester-Fähigkeit" bescheinigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nimmt die Zertifizierung der Verträge vor und veröffentlicht diese im Internet.
Wer wird bei der Altersvorsorge gefördert?Alle Beschäftigten, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, bekommen auf Altersvorsorgeverträge eine Zulage. Gefördert werden aber auch pflichtversicherte Selbstständige, sowie Ehepartner von begünstigten Personen. Grundsätzlich sind auch Beamte förderungsberechtigt.
Bekommen ausländische Bürger auch Sparzulagen für die Altersvorsorge?Die Nationalität ist unbedeutend für die Förderung von Altersvorsorge. Wer zum förderfähigen Personenkreis gehört und der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht unterliegt, erhält die Sparzulage. Bedingung ist, dass der Wohnsitz im Alter in Deutschland liegt.
Wie hoch ist die jährliche Sparzulage bei der "Riester-Rente"?Neben der Grundzulage von derzeit 76 Euro bekommt der Sparer pro Kind eine Kinderzulage von 92 Euro. Die Höhe der Sparzulage wird bis zum Jahr 2008 schrittweise angehoben. Ab 2008 soll es 154 Euro Grundzulage jährlich geben und pro Kind einen Betrag von 185 Euro.
Gibt es bei der "Riester-Rente" einen jährlichen Mindestbeitrag?Die Mindestbeiträge steigen bis 2008 schrittweise auf vier Prozent des Bruttolohns vom Vorjahr an. Zur Zeit müssen jährlich mindestens zwei Prozent des Bruttolohns in der Riester-Rente gespart werden, staatliche Zulage inklusive. Damit nach dem Abzug der Zulage der Eigenbeitrag bei geringem Einkommen nicht entfällt, gibt es einen sogenannten Sockelbetrag. Dieser liegt momentan zwischen 30 Euro und 45 Euro jährlich. Ab 2005 wird dieser auf bis zu 90 Euro angehoben. Je mehr Kinder in der Familie sind, desto geringer fällt der Sockelbetrag aus.
Was passiert, wenn der Mindestbeitrag nicht gezahlt werden kann?Die Sparzulage orientiert sich am Eigenbeitrag. Wer den Mindestbeitrag nicht einzahlt, bekommt auch keine volle Förderung. Falls der Sparvertrag während des gesamten Jahres ruht, verfällt in diesem Jahr der Anspruch auf Förderung.
Wie wird der Antrag auf die staatliche Sparzulage gestellt?Der Antrag wird über ihr Anlageinstitut gestellt. Der Sparer muss im Antragsformular das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres sowie die Anzahl der Kinder angeben. Die Förderung wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) genehmigt und auf das Anlagekonto überwiesen.
Können Steuervorteile durch die private Altersvorsorge genutzt werden?Ausgaben für die Altersvorsorge können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dafür gibt es bei der Steuererklärung die Anlage AV (Altersvorsorge). Im Finanzamt wird dann geprüft, ob für die Eigenleistung zur zusätzlichen Altersvorsorge Steuern zu erstatten sind. Ihre Steuerersparnis ist um so höher, je höher ihre Eigenleistung und je höher ihr Steuersatz ist.
Sollte man sich für den Steuervorteil oder die staatliche Zulage entscheiden?Die Entscheidung, ob für Sie den Steuervorteil oder die Zulage wählen sollten, müssen Sie nicht selbst treffen. Das Finanzamt prüft, ob neben der gewährten Zulage ein steuerlicher Vorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs in Frage kommt. Ist die Zulage höher als der Sonderausgabenabzug, wird nur die Zulage gewährt. Ergibt die Prüfung des Finanzamtes, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist, so wird bei der Einkommensteuerveranlagung der über die Zulage hinausgehende Betrag festgestellt und Ihnen überwiesen. Das Finanzamt teilt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) den zusätzlichen Steuervorteil mit.
Ab wann werden die Leistungen der privaten Vorsorge gezahlt?Die Riester-Rente ist eine Altersleitung. Geld gibt es deshalb auch frühestens ab dem 60. Lebensjahr, und zwar im Falle einer Pensionierung. Eine frühere Zahlung kann notwendig werden, wenn man erwerbsgemindert wird. Diese Regelung muss aber im Vertrag festgehalten werden.
Was passiert im Falle einer Scheidung?Grundsätzlich schließen beide Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag ab. Die jeweiligen Zulagen werden somit auch separat gutgeschrieben. Ein Problem ergibt sich dann, wenn nur einer der Ehepartner zum begünstigten Personenkreis der Riester-Rente gehört. In einem solchen Fall gilt dasselbe wie bei einer vorzeitigen Vertragskündigung: Die staatlichen Zulagen müssen zurück gezahlt werden.
Kann das gesparte Geld auch in ein Eigenheim investiert werden?Eine Summe von mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro kann dem angesparten Kapital der Altersvorsorge entnommen werden und in ,die Finanzierung des Eigenheims investiert werden. Spätestens zwei Jahre nachdem das Geld entnommen wurde, muss es allerdings in Raten bis zum 65. Lebensjahr zurück gezahlt werden.
Was ist mit alten Altersvorsorge-Verträgen?Grundsätzlich kann ein schon bestehender Vertrag "Riester-fähig" gemacht werden. Dafür muss der private Altersvorsorgevertrag ein Zertifikat erhalten. Wenn es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um eine förderungsfähige Anlageform handelt , dass heißt Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds, können auch diese "Riester-fähig" gemacht werden.
Was passiert im Todesfall?Im Todesfall werden die Sparzulagen aus der staatlichen Förderung auf den Vertrag des überlebenden Ehegatten übertragen. Wenn der Ehepartner zum Todeszeitpunkt keinen geförderten Vertrag besitzt, kann dieser noch abgeschlossen werden. Bei der Übertragung auf den Partner entsteht dementsprechend kein Verlust. Anders sieht es bei der Übertragung auf die Kinder aus. In diesem Fall müssen die Erben die staatliche Förderung zurück zahlen.
Kann ein Altersvorsorge-Vertrag gekündigt werden?Ein Vorsorgevertrag kann jederzeit gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung entspricht aber nicht dem Sinn und Zweck der Altersvorsorge. Der Sparbetrag soll für den Ausgleich der Versorgungslücke genutzt werden. Bei vorzeitiger Kündigung spricht man deshalb von einer "schädlichen Verwendung". Dies bedeutet, der Sparer verliert seinen Anspruch auf die gezahlten Zulagen. Sie müssen genauso wie gewährte Steuervorteile bei der Einkommensteuer zurück gezahlt werden. Außerdem sind die angefallenen Zinsen zu versteuern.
Kann der Gesetzgeber die Förderung einstellen oder verändern?Der Gesetzgeber kann die Regelungen der Rentenreform 2001 verändern oder aussetzen. Geplant ist, nach einigen Jahren zu prüfen, ob sich die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge gelohnt hat. Die Regierung will feststellen, wie sich die Freiwilligkeit bewährt hat. Die aktuellen Entwicklungen der geförderten Altersvorsorge sollten deshalb aufmerksam verfolgt werden.
Müssen für die Leistungen der privaten Vorsorge Steuern gezahlt werden?Die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge unterliegen der vollen Besteuerung. Ob und wie viel Sie an den Fiskus abführen müssen, errechnet sich aus ihrem zu versteuernden Einkommen. Die Rentenleistungen aus der betrieblichen Rente (Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen) werden ebenfalls besteuert. Diese Besteuerung ist aber abhängig von der individuellen Gestaltung der Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wer mit seiner Finanzplanung nicht baden gehen möchte, der muss über die Folgen seiner möglichen Entscheidungen Bescheid wissen.
Eine genaue Analyse verschafft Klarheit über den aktuellen Stand: Wie viel Vermögen habe ich schon? Was steht mir an Rente zu, wenn ich weiter wie bisher einzahle? Was kann ich zurücklegen?
Nach der Analyse kommen die Ziele: Was will oder muss ich absichern? Zum Beispiel die Berufsunfähigkeit, wenn Kinder geplant oder vorhanden sind oder eine Ausbildungsversicherung, die jedoch sehr schlechte Renditen hat.
Wenn der Ist-Zustand und die Ziele klar vor Augen stehen, lassen sich Szenarien entwerfen. Was passiert, wenn ich mich für eine Anlageform entscheide und arbeitslos werde? Bin ich bereit dieses Risiko zu tragen?
Wichtig ist es, bei den Modellrechnungen realistisch zu bleiben, sowohl was die monatlichen Belastungen angeht als auch die Rendite.
Generell gilt, dass kurzfristige Anlageformen eine höhere Sicherheit bieten, als langfristige, die bei kurzfristigem Geldbedarf teuer werden können. Hohe Renditen bedeuten immer auch ein hohes Verlustrisiko.
Entscheidungen nicht auf die lange Bank schieben: Je früher die Finanzplanung beginnt, desto besser. Menschen, die ihr "finanzielles Selbst" bereits gefunden haben, scheitern selten mit ihren Plänen.
Berater einer Bank oder sonstige Finanzberater, die kein Honorar verlangen, leben allein von den Vermittlungsprovisionen. Besser ist es, sich an einen der rund 40 zertifizierten Finanzplaner zu wenden, die nicht nur ihr Können beweisen, sondern auch eine Berufshaftpflicht-Versicherung besitzen müssen.
Da Zinseszinsrechnungen nicht jedermans Sache sind, liegt der Schluss nahe, sich professionelle Hilfe zu holen. Doch Vorsicht, eine unabhängige Finanzplanung kostet mit Analyse, Szenarios und Dokumentation nicht unter 250 Euro. Die Berater sollten die Grundsätze der ordnungsgemäßen Finanzplanung kennen, die unter www.finanzplanung.de zu finden sind.
Wie findet man die passende Altersvorsorge?Zuerst sollten Sie sich darüber informieren, wie hoch ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Wenn die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung erfüllt sind, muss ermittelt werden, wie hoch der zusätzliche Bedarf aus der privaten Vorsorge ist. Da die Renditeerwartung je nach Anlageform stark variieren kann, spielt die persönliche Risikobereitschaft eine wichtige Rolle. Eine hohe Renditeerwartung ist auch mit einem höheren Risiko verbunden. Die Kosten der einzelnen Verträge sollten auch nicht außer Acht gelassen werden. Tendenziell ist die betriebliche Altersvorsorge günstiger als die private, da Gruppen in der Regel günstiger versichert werden können als Einzelpersonen. Finanzprodukte mit "Riester-Förderung" können teuer sein als Verträge, die nicht gefördert werden, da hierbei der Verwaltungsaufwand des Anlageinstituts höherr ist.
Wo kann man sich über Altersvorsorge informieren?Wer sich für eine private Altersvorsorge entschieden hat, sollte sich vom Anbieter beraten lassen. Die Anbieter sind verpflichtet auf folgende Punkte hinzuweisen: Höhe und Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten, Kosten für die Verwaltung der Geldanlage und Kosten beim Wechsel zu einer anderen Anlageform oder einem neuen Anbieter. Bei privaten Verträgen kann man sich auch an Verbraucherschutzzentralen wenden. Hier bekommt man Informationsmaterial, das u.a. Testergebnisse über Anbieter und Produkte enthält. Die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger geben Auskünfte über die staatlich geförderte zusätzliche Altersvorsorge. Eine konkrete Anlageempfehlung darf die gesetzliche Rentenversicherung Ihnen allerdings aus rechtlichen Gründen nicht geben. Über die betriebliche Altersversorgung informieren der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die Gewerkschaften.