Steuerfahnder-Affäre Gericht rehabilitiert für paranoid erklärte Steuerfahnder

Frankfurt am Main · Der Fall sorgte für Aufsehen: Vier hessische Steuerfahnder, die jahrelang erfolgreich Steuerhinterzieher entlarvt hatten, wurden für paranoid erklärt und zwangspensioniert. Jetzt hat ein Gericht klargestellt: Die Gutachten im Auftrag der Finanzverwaltung, die diesen Vorwurf belegen sollten, waren falsch.

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Foto: AP

Wie die "Berliner Morgenpost" berichtet, haben Rudolf Schmenger, Marco Wehner und Heiko und Tina Reser vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz einen Sieg errungen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gutachten zur psychischen Verfassung der vier Steuerfahnder, die im Auftrag der hessischen Finanzverwaltung erstellt worden waren, vorsätzlich falsche Informationen enthielten. Ein Gutachter hatte den vier Fahndern bescheinigt, dass sie alle unter unheilbarer Paranoia litten. Auf Grundlage dieser Gutachtens hatte die Finanzverwaltung Hessen die Vier zwangspensioniert. Alle Vier seien dauerhaft dienstunfähig, hieß es.

Die Fahnder hatten jahrelang für die Finanzverwaltung der hessischen Landesregierung gearbeitet und am Finanzplatz Frankfurt gegen Banken ermittelt, die das Geld ihrer Kunden am Fiskus vorbei ins Ausland geschmuggelt hatten. Zunächst wurde ihre Arbeit von der Landesregierung unterstützt. Als ihnen jedoch 1999 eine CD-Rom mit den Daten von Steuerhinterziehern, die ihr Geld in Liechtenstein versteckt haben sollten, in die Hände fiel, kam aus den Reihen der neuen CDU-Regierung in Hessen die Ansage, den Fall nicht zu bearbeiten.

Die Fahnder vermuteten damals, so die "Berliner Morgenpost", eine Verbindung zur CDU-Schwarzgeldaffäre. Auch hier gab es Konten in Liechtenstein. Dem Bericht zufolge hatte die hessische Union rund 20 Millionen D-Mark illegal in eine Stiftung namens "Zaunkönig" gesteckt.

Die damalige hessische Landesregierung behinderte die Ermittlungen der Steuerfahner in dem Fall und versetzte schließlich die vier Fahnder jeweils in eine andere Dienststelle. Jahrelang seien sie schikaniert worden, heißt es bei der "Berliner Morgenpost". Marco Wehner, der Jüngste der vier Betroffenen, sei zu Hilfsarbeiten degradiert worden und habe in einem Büro ohne Computer arbeiten sollen. Schließlich bekam er, wie seine drei Kollegen, einen Termin bei dem Gutachter, der alle Vier für paranoid erklärte.

Es folgte ein jahrelanger juristischer Streit, der nun mit dem Urteil des Oberlandesgerichts zu Ende gegangen ist. Die Richter erklärten, dass keiner der vier Fahnder paranoid sei.

Dem Bericht zufolge steht den Steuerfahndern nun Schadenersatz in einer Höhe von insgesamt 226.000 Euro zu. Konkret muss der Gutachter Wehner 27.000 Euro, Schmenger 54.000 Euro und Heiko und Tina Feser 69.000 und 76.000 Euro zahlen.

Wie die "Berliner Morgenpost" weiter berichtet, könne es für den Gutachter und das Land Hessen jedoch noch weitaus teurer werden. Denn das Gericht hat den Steuerfahndern die Möglichkeit eingeräumt, auch noch künftig entstehende Mindereinnahmen bei der Altersversorgung geltend machen zu können.

Um die Höhe der Schadenersatzansprüche zu begrenzen, fragte das Finanzministerium laut "Berliner Morgenpost" sogar an, ob die Vier wieder im Staatsdienst arbeiten wollen. Dieses Angebot hätten alle Vier abgelehnt.

(lsa)
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