Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier: Es gibt ein Grundrecht auf Bargeld

Frankfurt/Main · Deutliche Worte vom früheren Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Hans-Jürgen Papier hält Beschränkungen von Bargeldzahlungen für verfassungswidrig.

"Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie", sagte Papier der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, "dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf".

Eine gesetzliche Bargeldobergrenze und der Zwang, auf elektronische Zahlungsmittel zurückzugreifen, bedeuteten einen "kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung", sagte Papier. Auch sei wohl nicht hinreichend nachweisbar, dass diese Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.

Die Bundesregierung erwägt wie andere europäische Länder eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld einzuführen. Im Gespräch ist ein Limit von 5000 Euro. Befürworter erhoffen sich, auf diese Weise Geldwäsche, Schwarzarbeit und Terrorfinanzierung einzudämmen.

(felt/dpa)
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