Urteil Hohe Hundesteuer für Kampfhund rechtswidrig

München · Besitzer von Kampfhunden müssen hohe Hundesteuern nicht klaglos hinnehmen. Denn eine Abgabe in Höhe von 2000 Euro pro Jahr ist rechtswidrig.

Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (Az.: 4 B 13.144), wie die "Neue juristische Wochenschrift" berichtet.

Zwar könne eine Gemeinde eine Lenkungssteuer mit dem Ziel erlassen, das Halten bestimmter, als gefährlich eingestufter Hunderassen einzudämmen.

Allerdings ziele die Gemeinde in diesem Fall mit ihrer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer darauf ab, die Haltung bestimmter Hunde praktisch unmöglich zu machen.

In dem verhandelten Fall hatten sich die Halter eines Rottweilers gegen den Hundesteuerbescheid ihrer Wohnsitzgemeinde Bad Kohlgrub (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) gewehrt.

Während für das Halten eines gefährlichen Hundes 2000 Euro jährlich fällig waren, betrug die Hundesteuer für harmlosere Tiere 75 Euro für den Ersthund beziehungsweise 160 Euro für jeden weiteren Hund. Die Vorinstanz hatte hiergegen nichts einzuwenden, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schon.

(dpa)
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