Börse Konzerne mit geringem Streubesitz fliegen aus Dax
Frankfurt/Main (RPO). Die Streubesitz-Regelung für die Mitgliedschaft von Aktienwerten in ihren Indizes werden strenger. Künftig wird ein Wert entnommen, wenn der Streubesitz der Papiere unter zehn Prozent fällt, wie der Börsenbetreiber am Montag in Frankfurt am Main mitteilte.
Die bisherige Schwelle von fünf Prozent werde zum 22. Dezember angehoben, teilte die Deutsche Börse am Montag mit. Damit reagiert die Börse auf die beispiellosen Kursturbulenzen, die eine extreme Verknappung der VW-Aktie kürzlich ausgelöst hatte.
Bisher mussten Aktiengesellschaften lediglich über mindestens fünf Prozent frei handelbare Aktien verfügen, um im Dax oder in einem seiner Nebenwerte gelistet sein zu können. Künftig werden Unternehmen zwei Handelstage nach öffentlicher Meldung aus dem Index genommen, wenn sie weniger als 10 Prozent ihrer Aktien in Streubesitz haben, wie ein Börsensprecher sagte.
Damit könnte der Traditionswert Continental bereits im Dezember aus der höchsten deutschen Börsenliga verbannt werden. Auch die Dax-Zukunft des VW-Papiers erscheint angesichts der neuen Regeln ungewiss: Ende Oktober hatte Porsche mitgeteilt, über 74,1 Prozent der VW-Aktien zu verfügen, später aber Aktienoptionen in unbekannter Höhe aufgelöst. Zudem hält das Land Niedersachsen rund 20 Prozent an dem Autobauer.
Auch meldepflichtige Termingeschäfte zählen
Bei laufenden Übernahmen will die Börse in Zukunft auch alle gesetzlich meldepflichtigen Anteile berücksichtigen, die sich die übernehmende Gesellschaft über Termingeschäfte gesichert hat.
Die Prüfung für die nächste planmäßige Neuzusammensetzung der Aktienindizes ist am 3. Dezember; dann sollen die neuen Regeln bereits angewandt werden.