Geänderte Beitragssätze Neuer Preisvergleich bei Kassen lohnt

Berlin · Die Krankenkassen informieren in diesen Tagen über ihre neuen Beitragssätze. Einige werden mehr verlangen müssen. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach fordert die Kassen zur Redlichkeit auf.

Entscheidungshilfen: Selbst zahlen, oder nicht?
Infos

Entscheidungshilfen: Selbst zahlen, oder nicht?

Infos
Foto: dpa, Patrick Pleul

Gesetzlich Krankenversicherte bekommen in diesen Tagen Post von ihrer Kasse. Die Kassen müssen über ihren neuen, ab 1. Januar 2015 geltenden Beitragssatz informieren. Für die rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten werden die Kassen rund 51 Millionen Briefe verschicken - die Post geht nur an die zahlenden Mitglieder.

Die Neu-Festsetzung des Beitragssatzes ist notwendig, weil es künftig keinen Einheitsbeitrag mehr geben wird. Das heißt, es wird wieder mehr Wettbewerb unter den Kassen geben und für die Versicherten damit die Möglichkeit, sich eine günstigere Kasse zu suchen.

Die Zusammensetzung des Beitragssatzes ist kompliziert: Ab 1. Januar wird es einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent geben, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen müssen. Daneben werden die Kassen künftig einen Zusatzbeitrag festlegen, der einseitig die Arbeitnehmer trifft.

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte
Infos

Daten, Kosten, Sicherheit - die Fakten zur Gesundheitskarte

Infos
Foto: AP

Die Versicherten werden die Umstellung nur dann nicht im Portemonnaie spüren, wenn der Zusatzbeitrag bei genau 0,9 Prozent liegt. Denn aktuell beträgt der einheitliche Beitragssatz 15,5 Prozent, was 14,6 plus 0,9 entspricht.

Einige Kassen werden aber im kommenden Jahr ihre Beiträge senken, so dass sich ein Preisvergleich lohnt. Von den 15 gesetzlichen Kassen, die ihre künftigen Beiträge bislang öffentlich gemacht haben, bleiben nur fünf beim bisherigen Preis, alle anderen unterbieten ihn. So kündigten die AOK Plus und die AOK Sachsen-Anhalt an, nur einen Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent zu nehmen; die Big Direkt will 0,7 Prozent fordern.

Die Versicherten verfügen mit der Umstellung zum 1. Januar über ein Sonderkündigungsrecht. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Versicherten darauf aufmerksam zu machen. Dieser Punkt war im Gesetzgebungsverfahren umstritten, da kein Unternehmen und auch keine Krankenkasse gern auf die günstigeren Preise der Konkurrenz verweist.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach forderte die Kassen zur Redlichkeit auf. "In den Schreiben an die Versicherten dürfen Beitragserhöhungen nicht kaschiert werden", sagte Lauterbach unserer Zeitung. Zugleich betonte er, dass er nicht mit flächendeckenden Erhöhungen rechne. Lauterbach sagte auch, der Wettbewerb der Kassen werde künftig weniger über deren Beitragshöhe, dafür mehr über die Qualität der Versorgung ausgetragen.

Das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die Mehrheit der 132 Krankenkassen in Deutschland führt, erwartet im Durchschnitt eine leichte Senkung der Beitragssätze. Versicherungsamtschef Maximilian Gaßner verweist aber auch darauf, dass die rosigen Zeiten nicht anhalten werden: "Man darf bei den jetzigen Zahlen nicht vergessen, dass sehr viele Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen über die teilweise gut gefüllten Rücklagen subventioniert werden."

Wegen der guten Situation am Arbeitsmarkt stehen die Krankenkassen ähnlich wie andere Sozialkassen derzeit gut da - momentan gibt es viele Beitragszahler. Allerdings kommen mit Präventionsgesetz und Krankenhausreform neue Ausgaben auf die Kassen zu, die sich künftig auch im Beitragssatz niederschlagen werden. Zudem steigen die Kosten im Gesundheitssektor grundsätzlich schneller als die allgemeinen Preise. Für die Versicherten ungünstig ist zudem, dass künftig höhere Kosten über den Zusatzbeitrag allein von den Arbeitnehmern getragen werden müssen.

(qua)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort