Gesetzreform ab 1. Januar gültig Krankenkassen stehen künftig unter Kartell-Kontrolle

Berlin · Das Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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Foto: Evers

Die Bundesregierung will damit unter anderem sicherstellen, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden. Besonders weitreichend sind die Folgen der Novelle für die gesetzlichen Kassen. Mit ihrer Unterstellung unter das Kartellrecht soll verhindert werden, dass sie sich etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.

Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.

In der Novelle wird nun klargestellt, dass freiwillige Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene. Die Opposition lehnte die Neuregelung ab.

Regelungen für Pressewesen

Mehr Handlungsspielraum bekommen künftig Presseverlage. Die beschlossene Änderung der Pressefusionskontrolle zielt vor allem darauf ab, den Zusammenschluss kleiner und mittlerer Verlage zu erleichtern. Künftig müssen Verlage, die sich zusammentun wollen, ihr Vorhaben erst bei einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro beim Kartellamt anmelden. Bislang lag die sogenannte Aufgreifschwelle bei 25 Millionen Euro.

Zugleich wird eine spezielle Klausel für sogenannte Sanierungsfusionen eingeführt. Danach ist der Zusammenschluss angeschlagener Verlage künftig unter bestimmten Voraussetzung selbst dann möglich, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht. Bedingung ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren einen erheblichen Fehlbetrag hatte, seine Existenz gefährdet ist und kein anderer Interessent gefunden wurde.

Die Reform schreibt außerdem die wettbewerbsrechtliche Sonderstellung von Presse-Großhändlern fest. Das Kölner Landgericht hatte es Anfang Februar für unzulässig erklärt, dass der Bundesverband Presse-Grosso mit den Verlagen einheitliche Verkaufskonditionen für Zeitungen und Zeitschriften aushandelt. Um das System zu erhalten, wird es nun gesetzlich verankert.Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) wertete dies als "großen Erfolg für den Erhalt der publizistischen Vielfalt in der deutschen Presselandschaft".

Zugleich wird die Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert, ebenso wie das Verbot einer sogenannten Preis-Kosten-Schere beim Benzinpreis, das zunächst bis Ende 2012 befristet war. Das Verbot soll verhindern, dass die großen Mineralölkonzerne kleineren Konkurrenten Kraftstoffe zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen verlangen.

(dpa)
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