Entscheidung der Finanzaufsicht Lehman-Anleger können mit Entschädigung rechnen

Bonn (RPO). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entschädigungsfall für die deutsche Tochter der US-Investmentbank Lehman Brothers festgestellt. Deutsche Anleger können nun mit einer Rückzahlung aus dem Einlagensicherungsfonds rechnen. Für Besitzer von wertlos gewordenen Zertifikaten bleibt jedoch alles beim Alten.

Fakten zu Lehman Brothers
Infos

Fakten zu Lehman Brothers

Infos
Foto: rpo, Julian Omonsky

Nach Angaben der Bafin ist damit die die Grundlage geschaffen, jene Menschen zu entschädigen, die Einlagen bei Lehman Brothers haben. Die BaFin erklärte, dass Lehman Brothers nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehöre, sondern darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirke.

Der Einlagensicherungsfonds werde nun von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben. Die Einlagensicherung der deutschen Banken bürgt für die Einlagen von Sparern.

Schuldverschreibungen der Banken wie Zertifikate sind davon allerdings nicht betroffen. Tausende deutsche Anleger hatten in Zertifikate von Lehman Brothers investiert.

Die BaFin musste nach eigenen Angaben den Entschädigungsfall feststellen, da die im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz festgeschriebene Sechs-Wochen-Frist nach Verhängung des Moratoriums gegen die Bank abgelaufen ist. Das Moratorium war am 15. September erlassen worden und dauert seitdem an. Die BaFin hatte demnach das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern.

Dem Institut droht die Zahlungsunfähigkeit, nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt hatten beziehungsweise in Großbritannien unter Verwaltung gestellt worden sind.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Entscheidung der BaFin

Wer ist vom Zusammenbruch von Lehman betroffen?

Neben Banken haben auch Kommunen, Kirchen und Versicherungen sich bei der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers engagiert. Die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG hatte nach Kenntnis der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) keine Privatkunden, wie Sprecher Lothar Gries sagt. Einige Sparkassen, Citibank und Dresdner Bank hätten aber geschätzt 20.000 bis 30.000 Kunden Zertifikate von Lehman verkauft.

Die Sparkasse Frankfurt am Main spricht von 5.000 Kunden, die im Schnitt 5.000 bis 15.000 Euro angelegt haben, die Hamburger Sparkasse nennt die Anzahl von 3.700 Kunden, aber keine Anlagesummen. Dresdner Bank und Citibank machen keine Angaben zu Zahlen. Die SdK geht aber insgesamt von einem Anlagevolumen im dreistelligen Millionenbereich aus.

Was bedeutet die Entscheidung der BaFin?

Die BaFin ist nur für die deutsche Lehman-Tochter zuständig. Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall verkündet hat, beginnt das Verfahren der gesetzlichen und der privaten Einlagensicherung. Die Entschädigungseinrichtung schreibt dann die Kunden an, damit diese ihre Ansprüche geltend machen können. Der Eintritt des Entschädigungsfalls an sich bedeutet laut einem BaFin-Sprecher aber nicht, dass Insolvenz beantragt werden muss. Dies prüfe die BaFin unabhängig davon.

Was heißt die Entscheidung für Zertifikate-Inhaber?

Die Erklärung des Entschädigungsfalls hat für die Anleger von Lehman-Zertifikaten keine direkte Bedeutung. Zum einen gilt der Entschädigungsfall nur für die deutsche Tochter von Lehman, da nur diese der deutschen Einlagensicherung angehört. Die Zertifikate wurden aber der SdK zufolge von der Muttergesellschaft oder ausländischen Töchtern ausgegeben. Zudem wären Zertifikate als Anlageform sowieso nicht von der deutschen Einlagensicherung der Privatbanken geschützt. Bei Sparkassen und Volksbanken sind sie zwar geschützt, aber nur, wenn sie auch von diesen herausgegeben wurden - die Lehman-Papiere haben die Sparkassen aber nur verkauft.

Was können die Anleger dann tun?

Falls sich Besitzer von Lehman-Zertifikaten von dem Institut, bei dem sie die Papiere gekauft haben, falsch beraten fühlen, sollten sie dort Schadenersatzansprüche geltend machen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen rät. Ohne die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts sei dies aber kaum zu machen. Der Anleger muss im Streitfall eine Falschberatung beweisen. Bei den Anlegerschutzgemeinschaften setzt man derzeit auch noch darauf, sich mit Hilfe der Ombudsmänner der Geldinstitute außergerichtlich zu vergleichen. Das sei schneller und günstiger, es gebe aber wohl auch nur Teilbeträge zurück.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort