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Lexikon der Altersvorsorge <br> - Teil 7

Lexikon der Altersvorsorge - Teil 7
Tarifvertrag:
Der Tarifvertrag regelt die Bedingungen, zu denen ein Arbeitnehmer beschäftigt wird. Unmittelbar gültig ist er nur zwischen tarifgebundenen Arbeitgebern und Gewerkschaftsmitgliedern, er wird aber durch den Arbeitsvertrag auch auf Arbeitnehmer angewendet, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Der Tarifvertrag kann die Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung regeln, einschränken oder Zugang zu einem tariflichen Versorgungssystem eröffnen.