Nach Beinahe-Pleite: Manager bekommen Luxusreise geschenkt
zuletzt aktualisiert: 08.10.2008 - 07:53Washington (RPO). In der Finanzkrise werden Stimmen, die mehr Haftung für Manager fordern, immer lauter. Sie werden durch einen aktuellen Skandal aus den USA noch unterstützt: Weniger als eine Woche nach der staatlichen Rettungsaktion für den US-Versicherungskonzern AIG hat das Unternehmen einigen seiner Manager einen Aufenthalt in einem kalifornischen Luxusresort spendiert.
Auf der Rechnung in Höhe von insgesamt 440.000 Dollar (324.000 Euro) standen unter anderem Wellness-Behandlungen, Golf-Trips und Galamenüs. Das teilte ein Ermittlungsausschuss des US-Kongresses am Dienstag mit, der sich mit dem Kollaps und der anschließenden Teilverstaatlichung der American International Group beschäftigt.
An dem Ausflug nahmen zwar keine Manager aus dem Bereich Finanzdienstleistungen teil, der für die Probleme der AIG verantwortlich ist. Die Abgeordneten in Washington zeigten sich aber dennoch empört über die hohen Ausgaben so kurz nach der Beinahe-Pleite.
"Die Durchschnittsamerikaner leiden", sagte der demokratische Parlamentarier Henry Waxman. "Sie verlieren ihre Jobs, ihre Häuser und ihre Krankenversicherung. Trotzdem haben es sich AIG-Manager weniger als eine Woche, nachdem die Steuerzahler den Konzern gerettet haben, in einem der exklusivsten Resorts des Landes gutgehen lassen."
Die US-Notenbank hatte die AIG am 16. September mit einer Kapitalspritze von 85 Milliarden Dollar gerettet. Der Kollaps des Unternehmens hatte die Eskalation der US-Finanzkrise nochmals deutlich verschärft.
Union will mehr Haftung für Manager
In Deutschland wird zurzeit eine stärkere Managerhaftung diskutiert. Dafür macht sich die Union angesichts der Bankenkrise stark. Der Unions-Finanzexperte Otto Bernhardt (CDU) nannte in der "Bild"-Zeitung erstmals konkrete Maßnahmen, die in einem entsprechenden Gesetz stehen könnten.
"Denkbar ist zum Beispiel, dass keine Abfindung und keine Vergütung bis zum Beginn des Rentenalters mit 65 gezahlt wird", sagte Bernhardt. Eine weitere Möglichkeit sei, dass Vorstände bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln bereits erhaltene Boni zurückzahlen müssten.
Der Finanzexperte verwies auf die Haftungsregeln für mittelständische Unternehmen. Danach müssten Mittelständler falsche Entscheidungen heute zum Teil mit der Insolvenz ihrer Firma und dem Verlust ihres Vermögens bezahlen. Das sei bei Vorständen von Kapitalgesellschaften nicht der Fall.
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