FINANZÄMTER KLAGEN: Massenhafter Steuerbetrug durch ausländische Arbeitnehmer
zuletzt aktualisiert: 17.05.2005 - 11:20München (rpo). Die hessische Landesregierung beklagt einen massenhaften Steuerbetrug durch ausländische Arbeitnehmer. "Das ist ein Dauerproblem", sagte der Sprecher des hessischen Finanzministeriums, Jürgen Harrer. Nach Paragraf 33a Einkommenssteuergesetz können ausländische Arbeitnehmer Unterhaltszahlungen an Verwandte in der Heimat von der Steuer absetzen - vorausgesetzt, sie sind bedürftig.
Legt etwa ein türkischer Staatsangehöriger eine beglaubigte Bedürftigkeitsbescheinigung aus seinem Herkunftsort vor, kann er hierzulande bis zu 3.594 Euro pro Jahr und Person beim Finanzamt geltend machen.
Bundesweit mehren sich dem Blatt zufolge die Klagen der Finanzämter über den häufigen Missbrauch mit Hilfe falscher Unterhaltsdokumente. Im großen Stil habe etwa der Chef eines Münchner Lohnsteuerhilfevereins falsche Unterhaltspapiere seiner kroatischen Landsleute beim Fiskus eingereicht. Den Steuerschaden beziffere die Staatsanwaltschaft München auf drei Millionen Euro. Der 58-Jährige sei im Dezember 2004 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.
Verlässliche Zahlen über das Ausmaß des Steuerschadens seien bisher nicht erhoben worden, schreibt das Nachrichtenmagazin. Denn nur selten gelinge den Steuerfahndern ein Blick hinter die Kulissen. Eine Überprüfung der Angaben der ausländischen Lohnsteuerpflichtigen durch die Finanzbeamten ende stets an der deutschen Landesgrenze.
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