Mehrwertsteuer Steuerzahlerbund fordert ermäßigten Satz für Strom

Osnabrück · 50 Jahre gibt es die Mehrwertsteuer am 1. Januar 2018. Jetzt fordert der Steuerzahlerbund eine Reform. Die künftige Bundesregierung müsse vor allem die Liste der Waren und Dienstleistungen, für die der ermäßigte Satz gilt, überarbeiten.

Mehrwertsteuer: Steuerzahlerbund fordert ermäßigten Satz für Strom
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Das sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Diese Ausnahmen sind kaum nachzuvollziehen und nicht mehr zeitgemäß." Grundsätzlich seien verschiedene Umsatzsteuersätze aber richtig.

Holznagel nannte es unverständlich, warum Strom und Medikamente mit dem vollen Satz besteuert würden, obwohl beides lebensnotwendig sei. Hier sollte der Steuersatz gesenkt werden. Für Krabben hingegen sollten, wie für Shrimps, 19 Prozent Mehrwertsteuer gelten. Die Krabben würden nur mit sieben Prozent besteuert, weil sie vor 50 Jahren noch als Grundnahrungsmittel gegolten hätten.

Während sich Bund, Länder und Gemeinden 2016 über rund 165 Milliarden Euro Einkünfte freuen durften, ärgern sich viele Unternehmer über komplizierte Vorschriften. Wie sich die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, entwickelt hat, welche skurrilen Ausnahmen es gibt und warum sie vielen als reformbedürftig gilt.

VON ZEHN AUF 19 PROZENT IN 50 JAHREN

Schon seit einigen hundert Jahren zweigen Staaten vom Handel ihrer Bürger Geld für sich ab. Die neue Idee, die am 1. Januar 1968 in Kraft trat, lässt sich aber mit dem Sprichwort "Den letzten beißen die Hunde" zusammenfassen: Denn nun können sich Unternehmen ihre an andere Unternehmen bezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Einzig der Endverbraucher muss die Steuerlast tragen. Diese Last war früher deutlich niedriger: Von zehn Prozent vor fünfzig Jahren ging es in sieben Schritten hoch auf heute 19 Prozent.

VOM MILCHANTEIL UND GÜNSTLINGSWIRTSCHAFT

Regierungen führen gern Ausnahmen von der Mehrwertsteuer für Branchen ein, die ihnen besonders am Herzen liegen. Die bekanntesten Ausnahmen sind etwa Lebensmittel und Bücher, auf die nur sieben Prozent fällig werden. Eine große Kontroverse gab es 2010 um die Ausnahme für Hotels. Vor der Besserstellung hatte die regierende FDP mehr als eine Million Euro Parteispenden von einem Hotelier bekommen.

Die vielen Ausnahmen führen zu skurrilen Situationen, wie sie sich jüngst wieder beim Christbaumkauf beobachten ließen: Bei künstlichen Weihnachtsbäumen werden 19 Prozent aufgeschlagen, bei echten Bäumen sieben Prozent - es sei denn, sie werden von einem Bauern verkauft. Der kann zwischen 5,5 und 10,7 Prozent verlangen.

Ausnahmen ohne Ende gibt es auch beim Kaffee: Bohnen und Pulver kosten sieben Prozent Umsatzsteuer, Instantkaffee aber 19 Prozent. Auf die Tasse im Café oder den Kaffee zum Mitnehmen werden 19 Prozent aufgeschlagen - es sei denn, es sind mindestens 75 Prozent Milch darin. Dann sind es wieder nur sieben Prozent Mehrwertsteuer.

Solche Rechnungen lassen sich von A wie Auto bis Z wie Zahnarzt für zahllose Produkte und Dienstleistungen aufmachen. Der sogenannte Umsatzsteuer-Anwendungserlass, in dem das Bundesfinanzministerium Beispiele aufzeigt, hat in seiner aktuellsten Version 770 Seiten.

FORDERUNGEN NACH REFORMEN

Weil dieses unübersichtliche Regelwerk in der Praxis zu Missverständnissen und Betrug einlädt, fordert der Bundesrechnungshof seit Jahren einfachere Vorschriften. Nach seiner Beobachtung prüfen die Finanzämter nämlich regelmäßig nicht, ob Steuerverstöße vorliegen, und haben häufig mit Rechtsunsicherheiten zu kämpfen.

Allerdings gibt es auch Verfechter von noch mehr Ausnahmen: Die Verbraucherorganisation Foodwatch etwa tritt dafür ein, Obst und Gemüse gar nicht mehr zu besteuern. Auf Lebensmittel mit zu viel Zucker sollen nach ihren Vorstellungen hingegen die vollen 19 Prozent fällig werden. Dagegen laufen die Nahrungskonzerne natürlich Sturm - und auch sonst würde wohl keine Branche freiwillig ihre Steuervorteile hergeben.

(felt)
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