Millionenbeträge NRW erhebt Anspruch auf herrenlose Konten

Berlin · Nach dem Tod eines Angehörigen erben Hinterbliebene oft Geld. Wenn es jedoch keine Erben gibt oder diese nichts von ihrem Glück wissen, schlummert das Geld womöglich auf einem herrenlosen Konto. An diesem Vermögen haben nun die Bundesländer Interesse.

 Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat, was auf herrenlosen Konten zu finden ist - das zumindest wünschen sich die Finanziminster der Länder.

Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat, was auf herrenlosen Konten zu finden ist - das zumindest wünschen sich die Finanziminster der Länder.

Foto: Sparkasse

Auf herrenlosen Konten bei Sparkassen und Banken liegen Schätzungen zufolge zig Millionen Euro. Dafür interessieren sich nun auch die Bundesländer. "Es kann nicht sein, dass Banken Geld bunkern, das ihnen nicht zusteht", sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das Geld stehe den Sparern und ihren Erben zu - und wenn es keine Erben gebe, der Allgemeinheit.

Ohne Kenntnis eines Erben muss Konto weitergeführt werden

Bei dem Geld handelt es sich um Vermögen, auf das nach vielen Jahren niemand mehr Ansprüche anmeldet. Häufig sind die Besitzer der Konten verstorben - entweder gibt es keine Erben oder diese wissen nichts von dem Geld. "Soweit das Kreditinstitut keine Kenntnis über den Tod oder die Erben des Kontoinhabers hat, muss es das Kundenkonto nach bisheriger Rechtslage aber fortführen", erklärte ein Sprecher des Niedersächsischen Finanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur.

Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat

Viele Bundesländer verfügen über keine Datengrundlage, um die Zahl der unbewegten Konten zu ermitteln. Der NRW-Finanzminister will ein zentrales Register für diese Konten einführen. Walter-Borjans kündigte an, er werde "mit den anderen Ländern darauf pochen, dass die Sparer und ihre Erben zu ihrem Recht kommen." Ist kein Erbe zu ermitteln, erbt der Staat.

Finanziminsterium Baden-Württemberg spricht von Millionenbeträgen

Das Finanzministerium in Baden-Württemberg hatte bei einigen Banken eine anonymisierte Abfrage zu ungenutzten Konten gestartet. Das Ergebnis: Es gehe um "beachtliche Guthaben" - in Baden-Württemberg schätzungsweise um 16 Millionen Euro. Eine erste Länder-Arbeitsgruppe der Finanzminister mit dem Titel "Unbewegte Konten" war im Herbst 2013 eingerichtet worden. Sie konnte das Problem nicht lösen.

(lai/dpa)
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