Online-Banking BGH urteilt im Juli über Extra-Kosten für SMS-TAN

Karlsruhe · Eine Monatsgebühr fürs Konto ist mittlerweile Usus. Trotzdem kassieren einigen Banken noch Geld für jede bereitgestellte Transaktionsnummer. Das geht Verbraucherschützern zu weit. Sie klagen in Karlsruhe und hoffen auf ein Grundsatzurteil.

Acht Tipps für sicheres Online-Banking
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Foto: dpa, Franziska Koark

Extra-Gebühren beim Online-Banking sind seit Dienstag ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Etliche Bankkunden lassen sich ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken - die Frage ist, ob die Institute sie für diesen Service zur Kasse bitten dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste der Empfang inklusive sein. Denn zum Schutz vor Betrügern muss jeder Banking-Auftrag zwingend durch Eintippen einer TAN bestätigt werden.

Ihr Urteil wollen die Karlsruher Richter erst am 25. Juli verkünden, wie das Gericht am Mittag mitteilte. In der knapp einstündigen Verhandlung hatten sie bereits erklärt, dass sie den Fall nicht vorberaten hätten und alles noch offen sei. (Az. XI ZR 260/15)

Von der Entscheidung könnten auch Kunden anderer Banken profitieren. Genaue Zahlen gibt es nicht. Aber nach Auskunft der Dachverbände kommt es häufiger vor, dass Institute für jede verschickte TAN einen Cent-Betrag kassieren oder etwa nur fünf Frei-SMS im Monat anbieten.

Allerdings besteht das Risiko, dass die Klage der Verbraucherschützer aus formalen Gründen scheitert. Sie hatten die Geschäftsbedingungen der Sparkasse damals nicht einsehen können und ihre Informationen nur aus der Werbung für das Konto bezogen. Das könnte zu vage sein.

Für die Verbraucherzentralen brachte BGH-Anwalt Peter Wassermann vor, dass Banken den Versand der Nummern nicht unabhängig von deren Einsatz in Rechnung stellen dürften. Es komme vor, dass der Kunde die empfangene TAN gar nicht verwende, zum Beispiel weil er einen Fehler in seinen Angaben entdeckt habe. Sein Kontrahent Reiner Hall betonte, dass die von ihm vertretene Sparkasse fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten habe - einzig die SMS sei kostenpflichtig gewesen. Die Kunden hätten also ausreichend Gratis-Alternativen gehabt.

(dpa)
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