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Lehman-Pleiten: Rechtsschutz für geprellte Anleger

VON UWE SCHMIDT-KASPAREK - zuletzt aktualisiert: 31.10.2008 - 07:51

Düsseldorf (RP). Neue Hoffnung für Opfer der Finanzkrise: Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung haben, können möglicherweise kostenfrei streiten. In vielen Policen sind Streitigkeiten aus dem Kauf von Kapitalanlagen mitversichert. Damit können Geschädigte ihre Bank oder Sparkasse wegen falscher Beratung zu verklagen.

Das Kostenrisiko trägt die Assekuranz. Geht der Prozess verloren, muss sie alle Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Eine Schadenersatzklage ohne Kostenrisiko könnte für die 30.000 Privatkunden, die Lehman-Zertifikate gekauft haben, die letzte Rettung sein. Sie bekommen nämlich kein Geld aus dem Einlagensicherungsfonds.

Freiwillig werden die Versicherungen aber keinen Kostenschutz gewähren. So verweist die HUK-Coburg darauf, dass stets im Einzelfall geprüft wird, ob es sich bei den Anlagen um Spekulationsgeschäfte wie etwa Termingeschäfte handelt. Solche Anlagen sind bei allen Versicherern ausgeschlossen.

Als Hardliner gibt sich der HDI-Gerling-Konzern. „Nach erster Einschätzung tendieren wir dazu, Deckung für Lehmann-Zertifikate vollständig abzulehnen“, erklärte ein Sprecher. Zudem betonen die Rechtsschutzversicherer, dass sie nur zahlen, wenn für die Klage eine Chance auf Erfolg besteht. Die Beweislast liegt beim Anleger.

Nicht ausgeschlossen, dass die Versicherer angesichts drohender Massenklagen die Erfolgsprüfung nun strenger anwenden. Fraglich ist jedoch, ob ihnen das gelingt. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schubach, der Mitglied in der AG Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein ist, muss nämlich kein bestimmter Erfolgsgrad vorliegen. Jeder Streit habe eine Erfolgsaussicht, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme durchführen muss. „In Fällen des Beratungsverschuldens ist dies eigentlich immer der Fall“, erläutert Schubach. Der Anleger müsse nur darlegen, dass er über bestimmte Risiken nicht richtig aufgeklärt worden ist. Lehnt eine Versicherung den Kostenschutz ab, sollten die Versicherten diese Entscheidung unbedingt von ihren Anwälten überprüfen lassen.

Eine Kostenzusage könnte auch noch an Höchstgrenzen scheitern, Einige Anbieter decken Streitigkeiten nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Liegt der strittige Anlagebetrag darüber, gibt es keinen Rechtsschutz. Ohne Begrenzung bietet etwa die HUK-Coburg Rechtsschutz für Kapitalanleger. Die DMB Rechtsschutz-Versicherung übernimmt Klagen bis zu einem Anlagebetrag von 50 000 Euro, bei HDI-Gerling sind es abhängig vom Vertragswerk zwischen 10 000 und 30 000 Euro, bei der NRV bei 15 000 Euro. Versicherte müssen ihre Bedingungen daher genau prüfen. Wurde der Vertrag nämlich schon vor Jahren abgeschlossen, kann es kein Limit geben oder die Grenzen können viel höher liegen.

Quelle: RP

 
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