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In 2005 lassen sich 60 Prozent der Beiträge für Rentenversicherungen absetzen, maximal aber 12.000 Euro bei Singles und 24.000 Euro bei Ehepaaren. Das bedeutet: Wer als Alleinstehender 20.000 Euro für seine Altersicherung aufgewendet hat, kann den gesamten Steuervorteil nutzen.
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Bis 2025 steigt der steuerfreie Anteil in gleichen Schritten auf 100 Prozent, maximal jedoch 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 Euro) pro Jahr. 2006 sind es also 62 Prozent, 2007 64 Prozent und 2008 66 Prozent der Beiträge.
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Der steuerfreie Anteil steigt absolut jährlich um 400 Euro für Singels und um 800 Euro bei Ehepaaren. 2006 sind es bei einem Singel also 12.400 Euro, 2007 steigt der Freibetrag auf 12.800 Euro und so fort bis 2025 ein steuerfreier Betrag von 20.000 Euro erreicht ist.
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Bei den zu erwartenden Zahlungen aus der Rentenkasse dürfte das die Wenigsten belasten: Bei einem duchschnittlichen Bruttoverdienst über 45 Jahre von rund 30.000 Euro gemessen an der heutigen Kaufkraft beträgt die gesetzliche Altersrente gerade einmal 1.176 Euro im Monat. Wie die Rendite bei Rürup aussieht, die nach dem gleichen Prinzip funktioniert, bleibt abzuwarten.
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Doch nur Selbstständige können den gesamten Betrag in einen Rürup-Vertrag stecken. Bei allen gesetzlich Rentenversicherten reduziert sich der für eine Rürup-Renten steuerfreie Beitrag um den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung und in 2005 um 20 Prozent des Arbeitnehmeranteils.
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Der steuerfreie Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt bis 2025 in Vier-Prozent-Schritten allerdings auch auf 100 Prozent der geleisteten Beiträge. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberanteil sind auch hier die Höchstfreibeträge 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro bei Verheirateten. Wer als Angestellter 2005 ausrechnet, wie viel er in einen Rürup-Vertrag stecken kann, um den Steuervorteil zu optimieren, sollte das Berücksichtigen.
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Um diese Steuervorteile zu finanzieren, sind ab 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen und andere Verträge zur Altersicherung, die ein Kapitalwahlrecht oder eine Auszahlung vor dem sechzigsten Lebensjahr vorsehen, nicht mehr steuerbegünstigt.
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Die verbleibenden Einnahmeverluste holt sich der Staat von den Rentnern zurück. Die Rentenbesteuerung steigt von 50 Prozent im Jahr 2005, auf 85 Prozent 2025 und auf 100 Prozent 2040.