Nebenjobs So lange dürfen Schüler arbeiten

Berlin (rpo). Viele Schüler bessern ihr Taschengeld durch Nebenjobs auf. Doch nicht jeder darf überall und beliebig lang arbeiten: Erst ab 13 Jahren dürfen sich Schüler durch leichte Tätigkeiten etwas hinzuverdienen, wie etwa durch Babysitten oder das Austragen von Zeitungen. Zulässig sind zwei Stunden am Tag, aber weder vor der Schule noch nach 18 Uhr.

Erst wer das neunte Schuljahr abgeschlossen hat, darf den Angaben zufolge sieben Stunden pro Tag arbeiten, so die Stiftung Warentest. 35 Stunden pro Woche seien erlaubt, weil dann in den meisten Bundesländern keine Schulpflicht mehr bestehe. Ferienjobs dürften maximal vier Wochen dauern. Jährlich sind dabei höchstens 20 Arbeitstage zulässig.

Ab 15 Jahren spricht das Gesetz von Jugendlichen. Die Arbeitszeit darf dann den Angaben zufolge maximal acht Stunden täglich betragen, pro Woche höchstens 40 Stunden. Ist freitags früher Schluss, dürfen es an den anderen Wochentagen auch 8,5 Stunden sein. Von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr darf nur ausnahmsweise gearbeitet werden, etwa in Bäckereien, auf Bauernhöfen, in Gaststätten oder bei Schaustellern. Samstags und sonntags dürfen Minderjährige nicht arbeiten. Ausnahmen gelten für Bäckereien, Krankenhäuser und Pflegeheime.

Akkordarbeit ist für Minderjährige den Angaben zufolge ebenso verboten wie Risikotätigkeiten, also Jobs, die mit starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm einhergehen. Nicht erlaubt seien außerdem Arbeiten an Maschinen zum Sägen, Hobeln, Fräsen, Hacken oder Pressen, Arbeiten mit Feuer, giftigen oder ätzenden Stoffen sowie Schweißen. Auch Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr sowie Jobs an Tankstellen, weil der Sprit krebserregende Stoffe enthält, seien verboten. Zudem sei Jugendlichen unter 18 Jahren das Fahren von Kraftfahrzeugen wie Gabelstaplern oder Traktoren untersagt.

(afp)
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