Fotos So viel Lohn pfändet der Gerichtsvollzieher
Wer in die Schuldenfalle geraten ist, dem geht es auch an die Lohntüte. Für den Gläubiger kann der Gerichtsvollzieher auch einen Teil des Einkommens pfänden. Welcher Schuldner wie viel abgeben muss, lesen Sie hier.
Bis zu einem monatlichen Verdienst von 1029,99 Euro netto darf nichts gepfändet werden, egal, ob der Schuldner für andere unterhaltspflichtig ist oder nicht.
Bei einer Unterhaltspflicht des Schuldners beträgt die Freigrenze 1419,99 Euro (netto).
Ist der Schuldner zwei Personen gegenüber unterhaltspflichtig, steigt diese Grenze auf 1639,99 Euro netto.
Erhält der Schuldner einen Lohn über der Pfändungsgrenze, ist der darüber hinausgehende Betrag pfändbar.
Kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus, handelt es sich um eine Sachfändung. Der Gerichtsvollzieher versieht zu pfändende Gegenstände mit dem sogenannten "Kuckuck". Aus dem Erlös des Verkaufs dieser Gegenstände wird ein Teil der Schulden getilgt.