Steuer-Rat Steuererklärung muss leserlich sein

Berlin · Immer mehr Steuerzahler nutzen die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung am Computer anzufertigen. Viele scheuen sich jedoch noch davor, ihre Daten elektronisch zu übermitteln.

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Foto: ddp

Stattdessen wird die Steuererklärung meist ausgedruckt und in Papierform ans Finanzamt verschickt. "Obwohl dann zwar nicht die amtlichen Formulare verwendet werden, ist dies in den meisten Fällen auch zulässig", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Da bei einer umfangreicheren Steuererklärung ein ordentlicher Stapel Papier zusammenkommen kann, sparen einige Steuerzahler beim Ausdruck der Erklärung bei der Druckqualität. Käding warnt: "Wenn die Druckqualität derart runtergeschraubt wird, dass die Lesbarkeit der Erklärung deutlich leidet, gilt nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Koblenz die Einkommensteuererklärung als nicht abgegeben." Kommt es dann im Nachhinein zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung, können Verspätungszuschläge fällig werden.

Unzulässig ist es auch, die Vordrucke auf einem kleineren Format auszudrucken oder Seiten eines Formulars wegzulassen, das keine Angaben enthält. "Vordrucke, die gar nicht gebraucht werden, können natürlich weggelassen werden, denn es macht keinen Sinn, wenn ein Kinderloser die Anlage Kind abgibt", erläutert Käding.

(dpa)
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