Ex-Minister Georg Fahrenschon Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen Sparkassen-Chef
Düsseldorf · Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Georg Fahrenschon, steht unter dem Verdacht, Steuern hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft München I hat einen Strafbefehl beantragt. Fahrenschon wehrt sich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den DSGV-Präsidenten und früheren bayerischen Finanzminister, weil er die Steuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 erst 2016 abgegeben hat. "Die Staatsanwaltschaft München I führt ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten Georg Fahrenschon wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung und hat deshalb Antrag auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht München erhoben. Gegen diesen Strafbefehl hat der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger Einspruch eingelegt, weshalb das Amtsgericht München Termin zu Hauptverhandlung bestimmt hat", teilte die Behörde mit. Möglicherweise wird es zum Prozess vor dem Amtsgericht München kommen.
Fahrenschon hat in einer persönlichen Erklärung, über die zunächst die "Bild am Sonntag" berichtet hatte, die verspätete Abgabe eingeräumt, wehrt sich aber gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. "Ich habe meine Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2012 bis 2014 verspätet, nämlich erst im Jahr 2016, beim zuständigen Finanzamt abgegeben. Das ist ein Versäumnis, das ich sehr bedauere. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass mir meine Vorbildrolle absolut bewusst ist." Er habe im vergangenen Jahr "alle vom Finanzamt festgestellten Steuern, Zinsen sowie die zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt". Sein Verhalten sei kritikwürdig, aber keine vorsätzliche Straftat.
Fahrenschon soll am Mittwoch als Sparkassenpräsident bestätigt werden. Der 49-Jährige führt den Bundesverband seit Mai 2012. Von 2008 bis 2011 war er Finanzminister in Bayern.
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss dies in der Regel bis Ende Mai des darauffolgenden Jahres tun. Auf Antrag verlängern Finanzämter diese Frist. Wer für die Erklärung einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat ein Jahr Zeit, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Ob dies für die Steuererklärung Fahrenschons zumindest für das Jahr 2014 gelten könnte, ist offen.