Viele Unternehmen mussten schon insolvenz anmelden Strenge Gesetze gegen Zahlungsmuffel geplant

Berlin (rpo). Mit einer Verschärfung der Gesetze will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries der Zahlungsmoral auf die Sprünge helfen. Eine schnelle Umsetzung sei notwendig, weil viele Firmen wegen ausbleibender Zahlungen ihrer Kunden in die Insolvenz gehen müssen.

So sieht die Einführung einer "vorläufigen Zahlungsanordnung" vor, dass Anspruchsberechtigte in langwierigen Gutachterprozessen schon vor Ablauf des gesamten Instanzenwegs zu einem Großteil ihres Geldes kommen. Diese und andere Maßnahmen, die besonders Handwerker vor Insolvenz wegen ausstehender Zahlungen bewahren sollen, stellte die Ministerin am Dienstag in Berlin als Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor.

Zypries nannte die Ergänzung der Zivilprozessordnung um die vorläufige Zahlungsanordnung einen "Quantensprung" bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren. Sie erläuterte ihn am Beispiel eines Prozesses zwischen einem unschuldig bei einem Verkehrsunfall schwer Verletzten und der Versicherung des Unfallgegners, die die Zahlung bis zur endgültigen Klärung der Schmerzensgeldhöhe hinauszögert. Mit der vorläufigen Zahlungsanordnung soll künftig ein größerer Prozentsatz der zu erwartenden Summe ausbezahlt werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schuldfragen eindeutig geklärt sind und dem Betroffenen "besondere Nachteile" durch die möglicherweise jahrelange Verzögerung entstehen würden.

Besonders auf die Zahlung handwerklicher Leistungen abgestellt sind die ebenfalls von der Arbeitsgruppe geplanten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach soll es Betrieben künftig erleichtert werden, Abschlagszahlungen zu erhalten, wenn etwa einzelne Werke fertig gestellt worden sind. Ferner würden die Rechte von Subunternehmern gegenüber ihren Generalunternehmern verbessert. Wenn sich die Subunternehmer vom Auftraggeber bescheinigen lassen, dass ihre Arbeit erledigt ist, sollen sie das Recht haben, Zahlungen von ihrem Generalunternehmer zu verlangen.

Ferner soll der "Druckzuschlag" reduziert werden. Dieser Begriff bezeichnet die Summe, die über den eigentlichen Wert einer nicht erbrachten Teilleistung einbehalten werden darf, um Druck auf den Handwerker auszuüben. Er betrug bislang das Dreifache des vermuteten Wertes der noch nicht erbrachten Leistung, künftig soll es nur mehr das Zweifache sein.

Die Regelungen sollen als Änderungsanträge zu einer Neuauflage des Forderungssicherungsgesetzes kommen, das bereits in der vorigen Legislaturperiode ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht wurde, aber nicht mehr bis zur Bundestagswahl verabschiedet wurde. Zypries zufolge sind die genannten Änderungen zwischen Bundestag und Bundesrat nicht umstritten.

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