"Waffenfähiges Plutonium" und "Bin Laden" Was besser nicht auf der Überweisung stehen sollte

Düsseldorf · Immer wieder nutzen Bankkunden die Spalte "Verwendungszweck" bei der Bankverbindung für Witze. Doch Banken verstehen keinen Spaß und warnen ihre Kunden.

Ein bei Twitter geteilter Brief sorgt für Wirbel im Internet: Ein Kunde wird von seiner Bank verwarnt, weil er als Verwendungszweck bei einer Überweisung "Waffenfähiges Plutonium" angegeben hat — bei einem Betrag von 40,02 Euro. Zwar gehe das Geldinstitut davon aus, dass der Verwendungszweck auch in Anbetracht des geringen Überweisungsbetrages scherzhaft gemeint sei. Trotzdem müsse die Bank dem Vorgang aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nachgehen.

Der Kunde wird aufgefordert, das "Verwendungszweckfeld im Zahlungsauftrag ausschließlich für sachliche Angaben zur Zahlung" zu nutzen, und zudem gewarnt: Wenn er sich nicht an die Aufforderung halte — also weiter Späße mit der Verwendungszeile treibt —, sehe man sich veranlasst, "geeignete Maßnahmen bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen".

Der Eintrag stößt auf ordentlich Resonanz bei Twitter: Nutzer kommentieren und teilen ihn. Sie schreiben von ähnlichen Erfahrungen mit Witzen auf Überweisungsträgern und sind dabei nicht allein. Immer wieder werden Fälle publik, wo sich Banken bei Späßen ihrer Kunden einschalten. So wie im vergangenen Jahr, als ein Münchner in die Betreffzeile der Überweisung "Bin Laden" schrieb. Der Spaß brachte ihm dem Bayerischen Rundfunk zufolge den Anruf einer irritierten Bankmitarbeiterin ein. Die Überweisung sei beim automatischen Durchleuchten aufgefallen, sagte sie. Der Name Bin Laden sei ja "sehr berüchtigt".

"Banken sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten beim Geldtransfer zu überprüfen", erklärt eine Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken im Gespräch mit unserer Redaktion. Dabei könne es um Geldwäsche, Sanktionen oder Embargos gehen. Dazu setzen die Geldinstitute in der Regel Software-Programme ein, die ungewöhnliche Geldtransfers registrieren — oder eben auch verdächtige Wörter in den Betreffzeilen. Eine offizielle Liste mit verdächtigen Begriffen gibt es dabei nicht. Über die Suchparameter entscheidet die jeweilige Bank selbst, erklärt die Verbandssprecherin. Die Kreditinstitute richten sich nach Empfehlungen des Bundeskriminalamtes.

Wenn eine Bank einen verdächtigen Fall finde, sei sie verpflichtet, das den Strafbehörden zu melden, so die Sprecherin. Sie rät den Bankkunden daher, nur "sachgerechte Angaben" beim Verwendungszweck zu machen. Und auch wenn sich der Verdacht als harmloser Spaß herausstelle, drohe dem Kunden Ärger: Banken könnten dann unter Umständen die Geschäftsbeziehung kündigen. Mit der Folge, dass ein neues Konto eröffnet werden muss sowie alle Daueraufträge zu verändern sind — ein großer Aufwand für einen Witz.

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