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Kritik am neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz: Veolia-Chef gegen Abfallmonopole

VON MARTIN KESSLER - zuletzt aktualisiert: 14.01.2012 - 09:41

Düsseldorf (RP). Die deutsche Abfallbranche macht Front gegen das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Chef des Hamburger Entsorgungskonzerns Veolia Umweltservice, Thorsten Grenz, befürchtet im Gespräch mit unserer Redaktion die Ausschaltung des Wettbewerbs bei gewerblichen Sammlungen von wiederverwertbarem Abfall.

So will die Mehrheit der Länder den Kommunen das Recht einräumen, allein über die Ausschreibung von Sammlungen zu entscheiden. Das neue Gesetz, so Grenz, drohe so zu einem "Abfallgesetz zum Schutz kommunaler Monopole zu werden".

Umweltminister Norbert Röttgen hatte eine wettbewerbsfreundlichere Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Ende Oktober in den Bundestag eingebracht. Allerdings, so Grenz, hätten dort die Kommunen bereits zahlreiche Änderungen zu ihren Gunsten durchsetzen können. Der Bundesrat, dem das nicht weit genug ging, hatte das Verfahren gestoppt und an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Der wird am 18. Januar erneut über das Gesetz beraten, nachdem ein Kompromiss am 14. Dezember des vergangenen Jahres geplatzt war.

Schon in der vom Bundestag verabschiedeten Version sieht Veolia-Chef Thorsten Grenz eine Benachteiligung der privaten Unternehmen. Grenz bemängelt vor allem, dass die bisher gültige Abfallhierarchie verwässert worden wäre. So werden Müllverbrennung und Recycling in der Praxis "auf eine Stufe gestellt". Damit werde eine Wiederverwertung von Wertstoffen verhindert, um die Müllverbrennungsanlagen der Kommunen besser auszunutzen. Bleibt es dabei, wird die EU-Kommission voraussichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, wie eine Sprecherin von Umweltkommissar Janez Potocnik unserer Zeitung bestätigte.

Umstritten ist auch die Gleichwertigkeitsklausel im Abfallrecht. Danach dürfen Kommunen eine Abfallsammlung – etwa von Altpapier oder Glas – nur dann durchführen, wenn sie ein gleichwertiges Verfahren zur privaten Konkurrenz haben. Sonst müssen sie die Leistung ausschreiben. Diese Klausel, so Grenz, wollten etliche Länder kippen, um den Kommunen die alleinige Entscheidung darüber zu geben, wer was sammeln darf – und zwar auch dann, wenn der Service durch die Kommunen schlechter oder teurer wäre als von Privaten.

Quelle: RP/felt/csi


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