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Warnsignale bei unseriösen Anlageangeboten
Seriöse Anbieter sprechen Anleger nicht ohne vorherige Vereinbarung an. Unaufgeforderte Anrufe, das so genannte Cold Calling, oder E-Mails sind ohne Zustimmung des Anlegers unzulässig. "Absolut wettbewerbswidrig", betont das Deutsche Aktieninstitut in Frankfurt am Main, das bei der Zusammenstellung dieser Tipps geholfen hat...
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...oft werden zwei- oder gar dreistellige Renditen "garantiert" oder völlig unrealistische Steuervorteile versprochen. "Wenn eine Rendite von über zehn Prozent in Aussicht gestellt wird, sind die Anlagen zumindest für den Privatanleger immer zu riskant", so die Frankfurter...
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...unseriöse Anbieter schüren bei potenziellen Anlegern Ängste oder setzen sie unter Zeitdruck, mahnt das Aktieninstitut. So werde zum Beispiel auf gesetzliche Änderungen oder mögliche Terrorangriffe hingewiesen. Eine Anlageentscheidung sollte jedoch nie unter Zeitdruck getroffen werden - gute Anlagemöglichkeiten wird es immer geben.
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Komplizierte Verträge, oft sogar in englischer Sprache, sollen den Anbieter bei der Täuschung seines Opfers absichern. Wenn der Anbieter zudem im Ausland sitzt, wird der Rechtsweg für den Anleger schwierig und langwierig.
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Auch wenn der Anbieter sein Produkte nicht erklären könne, sollte der Anleger besser die Finger davon lassen. Häufig werden wohlklingende, oft englische Begriffe benutzt, die sich bei konsequenter Nachfrage als Phantasiebezeichnungen herausstellen.
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Wird gezielt nach Schwarzgeld gefragt, dient dies der Absicherung des unseriösen Anbieters. Wer Schwarzgeld anlegt, zieht nicht vor Gericht. Auch hier gelte, so die Frankfurter Experten: "Ehrlich währt am längsten."