Gerichtsvollzieher Was alles gepfändet werden kann

Düsseldorf (rpo). Einmal in der Schuldenfalle ist der Ausweg nicht leicht. In Deutschland ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. Genauso steigen die Fallzahlen in der Schuldner- und Insolvenzberatung in die Höhe. Dreht sich die Schuldenspirale so weit, dass eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, kann er alles pfänden, was der Mensch nicht unbedingt zum Leben braucht.

Zwanzig Aufträge erledigt Gerichtsvollzieher Horst Hesterberg aus Münster jeden Tag. Immer vormittags macht sich der Vorsitzende der Gerichtsvollzieher des Landesverbandes NRW auf, um Schuldnern einen Besuch abzustatten. "Wie erfolgreich wir sind, lässt sich in Prozentzahlen nicht ausdrücken", erklärt Hesterberg. Lediglich ein markanter Anstieg des Geldes, dass die Gerichtsvollzieher in NRW im Jahr 1999 "beigetrieben" haben, wie sie es nennen. Damals waren es 80 Millionen D-Mark mehr als im Vorjahr 1998. Der Grund: Seit 1999 können die Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung direkt in der Wohnung des Schuldners abnehmen.

Schuldner, die diese eidesstattliche Versicherung umgehen wollen, nutzen die Möglichkeit, mit Einverständnis des Gläubigers eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher zu vereinbaren. Diese Form, die Schulden zu tilgen, ist im Vergleich zur Mobiliarpfändung auf dem Vormarsch. Möbel würden viel seltener gepfändet als früher, so Hesterberg. Ein Grund dafür sind die Kosten. "Wird ein Schrank gepfändet, dann abgeholt, eingelagert und versteigert, dann übersteigen die Kosten schnell den Erlös", erklärt der Gerichtsvollzieher.

Was der Gerichtsvollzieher alles pfänden darf und was nicht, ist in der Zivilprozessordnung festgeschrieben. Im Haushalt bleiben muss, was der Schuldner zu einer "bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung" braucht. Nicht gepfändet werden dürfen unter anderem Haustiere. Anders sieht es mit Tieren aus, die zu gewerblichen Zwecken gezüchtet werden. Horst Hesterberg aus Münster musste in den vergangenen Monaten mehrmals japanische Koi-Fische pfänden. "Sie bringen dann nicht immer das, was die Leute sich erhoffen, aber immerhin", sagt der Gerichtsvollzieher. Auch Antiquitäten, Teppiche und Schmuck bringen den Gläubigern häufig ein Teil ihres Geldes. Von einer Pfändung verschont bleiben können Auto und Computer, wenn sie nicht besonders wertvoll sind oder zur Berufsausübung gebraucht werden.

Nicht in jedem Haushalt ist der Gerichtsvollzieher erfolgreich. "Mit Hartz IV ist das Ende der Fahnenstange erreicht", sagt Hesterberg, "es gibt Leute, die weiter Schulden machen, aber pfänden ist bei ihnen nicht möglich".

"Sparen ist out" sei das Motto einiger Verbraucher, so Renate Hartlmaier, Juristin in der Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt Düsseldorf. Dort beobachtet man eine steigende Zahl der Menschen, die sich wegen einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenlast beraten lassen wollen. Es gibt einige, die für jeden Kauf einen Kredit aufnehmen. Dazu schmeißen ihnen einige Banken das Geld regelrecht hinteher. Es ist eine Spirale, in der die Menschen gefangen sind." Neben dem Kaufverhalten würden Arbeitslosigkeit und Scheidung viele Menschen in eine prekäre wirtschaftliche Situation bringen, erklärt Hartlmaier.

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