Checkliste für den Jahreswechsel Was Steuerzahler jetzt beachten müssen

Düsseldorf · Die deutschen Steuerzahler müssen sich auf Änderungen im Steuerrecht einstellen. Zum Jahresabschluss gibt gleich mehrere Dinge zu beachten. Ausgaben vorziehen, Gesundheitsausgaben, Kindergeld sichern, Freibeträge eintragen - hier unsere Checkliste für Steuerzahler.

Gesetze und Gebühren – das ändert sich 2013
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Gesetze und Gebühren – das ändert sich 2013

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Foto: dpa, Arne Dedert

Ausgaben vorziehen Wer den Freibetrag für Werbungskosten in diesem Jahr sowieso überschreitet, kann weitere Ausgaben auf dieses Jahr noch vorziehen: Das kann der Kauf von Büromaterial sein, es können Regale im Arbeitszimmer sein oder auch neue Tintenpatronen für den Drucker.

Wer dagegen auch mit weiteren Quittungen unter 1000 Euro bleibt, kann sich den Aufwand sparen: Dann besser geplante Käufe erst nächstes Jahr erledigen, weil man vielleicht dann mehr als 1000 Euro Werbungskosten hat.

Auch Handwerkerrechnungen sollten eventuell teilweise schon dieses Jahr bezahlt werden — und zwar dann, wenn das Projekt insgesamt mehr als 6000 Euro an Lohnkosten verschlingt. Dann ist es klüger, einen Teil der Kosten bereits dieses Jahr zu bezahlen, weil man insgesamt pro Jahr nur 6000 Euro Kosten für Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen darf.

Einnahmen-Änderungen einplanen Wer nächstes Jahr in den Ruhestand geht, in Teilzeit geht oder in die Arbeitslosigkeit kommen könnte, sollte steuerlich relevante Ausgaben auch auf dieses Jahr vorziehen. Die Steuerprogression, also der Prozentanteil vom Einkommen, der an das Finanzamt fließt, wird mit niedrigerem Einkommen sinken — also lohnen sich steuersenkende Maßnahmen dieses Jahr mehr als nächstes Jahr.

Im Gegenzug sollten sich Arbeitnehmer, die wegen eines Arbeitsplatzverlustes eine Abfindung erhalten, die Zahlung besser erst nächstes Jahr auszahlen lassen. Es ist zu erwarten, dass sie nächstes Jahr ein insgesamt niedrigeres reguläres Einkommen haben.

Gesundheitsausgaben richtig steuern Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Kuren oder Zuzahlungen zu Rezepten können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Das geht aber nur, wenn eine je nach Einkommen und Haushaltsgröße festgelegte Eigenbelastung übersprungen wird.

Wer diese Grenze überschritten hat, sollte also eventuell selbst zu zahlende Medikamente dieses Jahr bereits auf Vorrat einkaufen, wer sowieso drunter liegt, kann sich das sparen.

Kindergeld sichern Man erhält Kindergeld und den Kinderfreibetrag nur für Kinder, die weniger als 8004 Euro im Jahr verdienen. Droht das Kind, diese Grenze leicht zu überschreiten, muss überlegt werden, ob es noch wichtige Arbeitsmittel wie Literatur, Werkzeuge (bei Lehrlingen) bezahlen sollte, um die Grenze zu unterschreiten.

Freibeträge für 2013 eintragen Die Freibeträge auf der Steuerkarte müssen jeweils neu beantragt werden. Wer dies zur Jahreswende tut, sichert sich von Anfang des Jahres an niedrigere Steuern. Freibeträge bringen lange Autofahrten zur Arbeit oder auch Sonderbelastungen.

(RP/pst/csi/jre)
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