Bundesverfassungsgericht Weitere Beschwerde gegen ESM eingegangen

Düsseldorf/Karlsruhe · Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine weitere Beschwerde gegen das Euro-Rettungspaket eingegangen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Montagabend den Eingang, äußerte sich aber nicht weiter zum Inhalt.

Karlsruhe verhandelt über ESM und Fiskalpakt
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Nach Informationen von "Handelsblatt Online" wurde Verfassungsbeschwerde inklusive Eilantrag von einer Gruppe von Klägern um den eurokritischen Wirtschaftsjuristen Markus Kerber eingereicht. Darin werde argumentiert, dass beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine ähnliche Beschwerde eines irischen Abgeordneten zur Entscheidung vorliege. Da europäisches Recht vorrangig sei, müssten die deutschen Richter die Entscheidung des EuGH abwarten. Damit aber wäre der ursprünglich angekündigte Termin 12. September für das Karlsruher Urteil über die Eilklagen gegen das Euro-Rettungspaket wohl nicht mehr haltbar.

Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

(AFP)
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