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Krankenkassenbeiträge steigen: Wer zahlt wieviel nach der Gesundheitsreform?

VON ANTJE HÖNING - zuletzt aktualisiert: 08.07.2010 - 20:20

Düsseldorf (RP). Die Krankenversicherung wird teurer, besonders betroffen sind Selbstständige und Betriebsrentner. Die Kassen dürfen beliebig hohe Zusatzbeiträge nehmen. Bis 2014 werden es höchstens 16 Euro pro Monat sein, so der Minister.

Am Tag eins, nachdem Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) seine Reform vorgestellt hat, fragen sich viele Krankenkassen-Mitglieder nach den Folgen für ihr Portemonnaie.

Was ändert sich für Arbeitnehmer? Der allgemeine Beitragsatz wird zum 1. Januar 2011 von 14,9 Prozent des Bruttolohns auf 15,5 Prozent angehoben. Die Erhöhung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Damit steigt für Arbeitnehmer der Beitrag von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent. Ein Beispiel: Für Herrn Fleißig, der 2000 Euro brutto im Monat verdient, erhöht sich der Monatsbeitrag von 158 Euro auf 164 Euro (Grafik). Der Beitrag für seinen Arbeitgeber steigt von 7,0 auf 7,3 Prozent. Dieser muss nun also 146 Euro statt 140 Euro zahlen. Weitere Erhöhungen muss er nicht fürchten: Der Arbeitgeber-Beitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren.

Was ändert sich für Rentner? Auch für die 20 Millionen Bezieher von gesetzlichen Renten steigt der Beitragssatz von 7,9 Prozent auf 8,2 Prozent. Die Rentenkassen müssen für die Krankenversicherung der Senioren (wie Arbeitgeber) nun 7,3 Prozent zahlen. Besonders teuer wird die Reform für Bezieher von Betriebsrenten, da diese weiter mit dem vollen Satz belegt werden. Statt 14,9 Prozent sind für sie nun 15,5 Prozent fällig. Wer etwa 2000 Euro Betriebsrente im Monat hat, muss darauf nun 310  Euro zahlen statt wie bisher 298 Euro.

Was ändert sich für Selbstständige? Auch Selbstständige kommt die Reform teuer zu stehen, da sie ebenfalls den vollen Satz zahlen. Ihr Beitrag erhöht sich damit von 14,9 auf 15,5 Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens.

Wie ändert sich der Zusatzbeitrag? Das bisherige System, wonach klamme Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von bis zu 37,50 Euro im Monat nehmen können, wird abgeschafft. Wenn eine Kasse mit dem allgemeinen Beitrag nicht auskommt, kann sie zwar einen Zusatzbeitrag verlangen. Der muss aber für alle ihre Mitglieder gleich hoch sein – also zum Beispiel 20 Euro pro Monat für den Hilfsarbeiter wie den Ingenieur. Gleichzeitig wird die Begrenzung aufgehoben. Damit dürfen Krankenkassen die Zusatzbeiträge künftig beliebig erhöhen – also auch auf 50, 100 oder 150 Euro im Monat. Experten erwarten aber, dass zumindest im nächsten Jahr dank des Sparpakets in der Regel kein Zusatzbeitrag nötig ist. Und auch bis zum Jahr 2014 wird der Zusatzbeitrag im Schnitt nicht über 16 Euro steigen, meint der Gesundheitsminister.

Gibt es einen Sozialausgleich? Ja, es gibt einen Sozialausgleich, allerdings ist der kompliziert und minimal. Danach gilt: Ein Kassenmitglied soll grundsätzlich nicht mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens als Zusatzbeitrag zahlen. Wenn etwa Herr Arm 600 Euro im Monat verdient, muss er höchstens einen Zusatzbeitrag von zwölf Euro zahlen. Wenn seine Kasse 15 Euro verlangt, übernimmt der Staat die Differenz von drei Euro.

Das aber nur, so lange der Zusatzbeitrag nicht über dem durchschnittlich notwendigen Zusatzbeitrag liegt, den das Bundesversicherungsamt ermittelt. Liegt dieser durchschnittliche Beitrag bei 15 Euro und verlangt die Kasse von Herrn Arm aber 20 Euro, übernimmt der Staat weiter nur drei Euro als Sozialausgleich. Alles andere muss Herr Arm selbst zahlen. Damit will Rösler Geringverdiener animieren, in eine preiswertere Kasse zu wechseln. Kompliziert wird das Ganze dadurch, dass der Arbeitgeber bzw. die Rentenkasse die Bedürftigkeit prüfen und den Sozialausgleich abwickeln soll.

Ändert sich etwas für Kinder? Nein. Wie bisher bleiben Kinder und nicht-erwerbstätige Ehepartner beitragsfrei mitversichert. Sie müssen auch weiterhin keine Zusatzbeiträge zahlen.

Was gilt für Langzeitarbeitslose? Ob sie weiter Zusatzbeiträge zahlen müssen, wird derzeit zwischen Arbeits- und Gesundheitsministerium geklärt. Ebenso noch offen ist, ob die Pauschale erhöht wird, die die Arbeitsagentur bislang für die Krankenversicherung der Arbeitslosen zahlen muss.


 
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