Kabinett bringt "Basel III" auf den Weg Wie Berlin die Banken besser regulieren will

Düsseldorf · Die Bundesregierung prescht vor: Monate vor der EU stellte sie am Mittwoch ihren Entwurf zur Umsetzung der neuen, schärferen Kapitalvorschriften für Banken vor. Mit "Basel III" müssen Banken ab 2013 einen höheren Risikopuffer für Geschäfte anlegen. Doch was sagt "Basel III" eigentlich aus?

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Die Regeln sollen zum 1. Januar 2013 eingeführt werden. Der Gesetzgebungsprozess in Brüssel dürfte sich aber noch bis Oktober hinziehen. Die EU hat große Teile des Regelwerks in eine Verordnung (CRR I) gepackt, die automatisch für alle Banken gilt.

An vielen Stellen lässt sie den nationalen Gesetzgebern mit einer Richtlinie (CRD IV) aber Spielraum. Die Festlegungen trifft Deutschland in einer Neufassung des Kreditwesengesetzes (KWG). Das KWG wird zugleich um die künftig EU-weit geregelten Vorschriften entschlackt.

Banken müssen von 2013 an deutlich mehr Eigenkapital in Form von Aktien oder anderen Anteilen und Gewinnrücklagen vorhalten als bisher. Bis Ende 2015 steigt die daraus errechnete harte Kernkapitalquote von 2,0 auf 4,5 Prozent der gewichteten Risiken in der Bilanz (RWA). Dazu kommen eine Obergrenze für die Verschuldung (Leverage Ratio) einer Bank und zwei Kennziffern für die Liquidität, die verhindern sollen, dass ihr in der Krise plötzlich das Geld ausgeht. Damit setzt die EU die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht um.

Mehrere Kapitalpuffer vorgesehen

Zusätzlich müssen die Banken mehrere Kapitalpuffer bilden, die verhindern sollen, dass in einer Krise erneut der Staat und damit die Steuerzahler einspringen müssen, um sie zu retten. Der Kapitalerhaltungspuffer, der bis 2019 auf 2,5 Prozent anwachsen soll, gilt für alle Institute zu jeder Zeit. Er darf nur in einer Krise angetastet werden.

Wenn Banken unter eine harte Kernkapitalquote von sieben Prozent fallen, müssen sie sich die Ausschüttung von Dividenden oder die Zahlung von Boni von der Aufsicht genehmigen lassen. Die Banken müssen der Aufsicht auch einen Plan vorlegen, wie sie ihre Kapitaldecke wieder aufstocken wollen. Die Aufseher können den Banken in Boom-Zeiten einen weiteren Puffer von bis zu 2,5 Prozent auferlegen, um eine Überhitzung des Kreditmarktes zu verhindern. Der antizyklische Kapitalpuffer soll den folgenden Abschwung abfedern.

Nur in der EU gibt es zudem einen systemischen Puffer von bis zu drei Prozent. Mit ihm können die nationalen Aufseher speziellen Entwicklungen in ihrem Finanzsektor oder Teilen davon Rechnung tragen, etwa besonderen Risiken im Immobiliensektor oder einer übermäßigen Rolle der Banken für ihre Volkswirtschaft. Er wird auf Druck Schwedens und Großbritanniens eingeführt, die von ihren Banken schon jetzt höhere Kapitalpuffer als andere verlangen.

Befugnisse der BaFin sollen erweitert werden

Nicht damit zu verwechseln ist der Puffer für systemrelevante Banken. Er liegt zwischen 1,0 und 3,5 Prozent und soll verhindern, dass diese Institute allzu große Risiken eingehen — in der Gewissheit, wegen ihrer Bedeutung für das Finanzsystem ohnehin vom Staat gerettet zu werden. Dieser Kapitalpuffer kann voraussichtlich mit dem systemischen Puffer verrechnet werden. Welche Banken davon betroffen sind, wird im kommenden Jahr festgelegt. Nach vorläufigen Daten gehören die Deutsche Bank und die Commerzbank dazu.

Die KWG-Novelle erweitert auch die Befugnisse für die deutsche Finanzaufsicht BaFin. Sie kann künftig Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro verhängen, wenn Banken gegen die Kapital- oder Liquiditätsvorschriften verstoßen, zehn Mal so viel wie bisher. Zudem kann sie das Doppelte des finanziellen Vorteils strafweise abschöpfen, den eine Bank mit dem Verstoß erwirtschaftet hat, bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Die BaFin kann künftig auch juristisch Maßnahmen des europäischen Finanzstabilitätsrats durchsetzen. Beim jüngsten Stresstest der EU-Bankenaufsicht EBA, der den Banken eine Kapitalquote von neun Prozent auch bei einer Verschärfung der Euro-Schuldenkrise abverlangte, hatte die Aufsicht mangels Vorschrift auf wackliger Grundlage gehandelt.

Unabhängig von den EU-Regeln erleichtert Deutschland die Beteiligung von Versicherungsunternehmen an Konsortialkrediten für Großprojekte — etwa zur Finanzierung der Energiewende. Das soll den Banken die Refinanzierung erleichtern. Der Baseler Ausschuss will mit Basel III dagegen die Verflechtungen zwischen Versicherern und Banken begrenzen.

(REU)
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