Der Bundestag hat das 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket der Bundesregierung zur Eindämmung der Finanzmarktkrise gebilligt. Es sieht im Detail die folgenden Regelungen vor.
Um welche Summen geht es? Das Gesamtvolumen des Rettungspakets umfasst 500 Milliarden Euro (400 Milliarden Euro Staatsgarantien, 80 Milliarden Euro staatliche Beteiligungen, 20 Milliarden Euro Kredite für Bürgschaftsausfall).
Sind die Hilfen kostenlos? Staatsgarantien werden mit einer risikoabhängigen Gebühr von mindestens zwei Prozent belastet.
Wie wird kontrolliert? Im Bundestag wird ein Ausschuss eingerichtet, der über wesentliche Maßnahmen rund um den Rettungsfonds informiert werden soll und ähnlich wie das Parlamentarische Kontrollgremium geheim tagt.
Wer bekommt das Geld? Zugang zu den Hilfen haben a) deutsche Finanzinstitute, b) deutsche Tochterunternehmen ausländischer Institute und c) in Ausnahmefällen auch systemrelevante, notleidende Unternehmen, wenn dies mit einer klaren Restrukturierungsperspektive verbunden ist.
Wie sind die Bedingungen? Bei staatlicher Beteiligung über Aktien oder stille Einlagen sind Auflagen für die Kreditinstitute geplant, die von der geschäftspolitischen Ausrichtung zur Sicherung der Kreditversorgung des Mittelstandes bis zu Höchstgrenzen für Managergehälter oder einen Verzicht auf Boni-Zahlungen und Dividendenausschüttungen reichen.
Wo wird das Geld verbucht? Hilfen werden über ein "Finanzmarktstabilisierungsfonds" geleistet, der als Sondervermögen des Bundes angelegt ist und damit nicht direkt auf den Bundeshaushalt durchschlägt.
Wie sind die Risiken? Gerechnet wird mit Bürgschaftsausfällen bis zu 20 Milliarden Euro, für die zusätzliche Kredite eingeplant sind und für die auch die Bundesländer mit 35 Prozent der Summe - bei einer Deckelung von 7,7 Milliarden Euro - einstehen müssen.
Wie lange werden Hilfen gewährt? Die Laufzeit des "Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes" ist bis zum 31.12.2009 befristet.