Karlsruhe Flug gestrichen: BGH stärkt Passagierrechte

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte von Fluggästen. Annulliert eine Airline einen Flug, muss sie eine Entschädigung zahlen. In dem Fall wollten die Kläger mit Singapore Airlines von Frankfurt nach Singapur und weiter nach Sydney fliegen.

Den ersten Flug strich die Airline und bot einen Ersatzflug an. Dieser verzögerte sich aber, so dass der Kläger mit 23 Stunden Verspätung in Sydney ankam. Laut Urteil muss Singapore Airlines den Klägern nun eine Entschädigung wegen der Annullierung des Flugs zahlen, obwohl sie einen Ersatzflug angeboten hat. Ein Ausgleichsanspruch sei nur ausgeschlossen, wenn der Passagier sein Ziel mit dem Ersatzflug zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht (Az.: X ZR 73/16).

(dpa)
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