Karlsruhe Fluggastrechte beschäftigen erneut den EuGH

Karlsruhe · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob deutsche Passagiere bei Flugverspätungen im Ausland eine Entschädigung hierzulande einklagen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte ein entsprechendes Verfahren den Luxemburger Richtern vor (Az. X ZR 2/15). Der Kläger hatte einen Flug von Stuttgart über Paris nach Helsinki gebucht, der auf der Etappe von Paris nach Helsinki eine Verspätung von mehr als drei Stunden hatte. Der Kläger verlangt eine Entschädigung von 400 Euro nach der EU-Fluggastverordnung - und zwar von der finnischen Fluggesellschaft Finnair, die den verspäteten Flug ausgeführt hatte.

Der Passagier hatte zwar den gesamten Flug bei Air France gebucht. Die französische Airline hatte aber nur die erste Etappe nach Paris bedient. Finnair machte geltend, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien. Vor dem BGH argumentierte der Anwalt des Klägers, dieser sei bereits in Stuttgart für die zweite Teilstrecke von Paris nach Helsinki abgefertigt worden.

(rtr)
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