Düsseldorf Regeln für die Steuererklärung - was Sündern droht

Düsseldorf · Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon hat seine Steuererklärungen für 2012, 2013 und 2014 um Jahre verspätet abgegeben. Aber welche Fristen sind eigentlich zu beachten?

Spätestens zum 31. Mai müssen diejenigen, die zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt einreichen. Das gilt etwa für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn bezogen haben - und häufig auch für Eheleute und Lebenspartner.

Wem die Zeit nicht reicht, kann formlos einen Antrag auf Verlängerung stellen - das Finanzamt zeigt sich bei wenigen Wochen in der Regel kulant. Diejenigen, die Steuerberater oder Lohnsteuervereine zu Hilfe ziehen, müssen erst bis zum 31. Dezember abgeben. Werden Fristen versäumt, drohen dem Steuerpflichtigen ein Zwangsgeld oder ein Verspätungszuschlag.

Ab dem kommenden Jahr haben die Steuerzahler länger Zeit - bis 31. Juli des kommenden Jahres. Wenn ein Steuerberater hilft, sogar bis Ende Februar. Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann das freiwillig tun. Dafür bleiben vier Jahre Zeit. So kann bis zum 31. Dezember 2017 noch eine Steuererklärung für 2013 eingereicht werden.

Und was droht den Sündern? Wer nach Einschätzung der Finanzbehörden Steuern bis zu 50.000 Euro hinterzogen hat, bekommt einen Strafbefehl und muss eine Geldstrafe zahlen. Die wird in Tagessätzen bemessen und richtet sich nach der Schwere des Vergehens (was die Zahl der Tagessätze angeht) und dem Einkommen (was die Höhe der Tagessätze betrifft). Wer den Fiskus um mehr als 50.000 Euro prellt, muss ebenfalls eine Geldstrafe fürchten; er kann aber auch zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt werden.

Auf jeden Fall ins Gefängnis muss derjenige, der mindestens eine Million Euro an Steuern hinterzogen hat. Diese Strafe drohte vor Jahren dem früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel, dessen Anwälten es allerdings gelang, die strittige Summe unter die Millionengrenze zu drücken und ihrem Mandanten die Haftstrafe zu ersparen.

(gw/dpa)
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