Karlsruhe Für Pauschalreisen drohen höhere Anzahlungen

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof erlaubt es Reiseveranstaltern, auch mehr als die üblichen 20 Prozent des Preises zu nehmen.

Für Reiseveranstalter wird es künftig einfacher sein, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern: Veranstalter dürfen eine Anzahlung bei der Buchung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen.

Der Streit wurde zwischen den Verbraucherzentralen und Tui ausgefochten. Konkret ging es um die Marken X1-2-Fly und XTUI. Der Veranstalter verlangt für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent. Verbraucherschützer halten das für zu hoch. "Bei einer Reise geht es um hohe Summen. Außerdem bucht man das häufig lange im Voraus, unter Umständen ein Jahr vorher", sagte Rechtsexpertin Kerstin Hoppe vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Schon 2014 entschieden die Karlsruher Richter, dass es für eine Anzahlung von mehr als 20 Prozent einen sachlichen Grund braucht. Der Reiseveranstalter muss demnach darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung treten muss und dadurch Aufwendungen hat, die so hoch sind wie die verlangte Anzahlung. Dabei blieb allerdings unklar, welche Kosten berücksichtigt werden dürfen. "Vielleicht waren wir mit den Verhältnissen nicht hinreichend vertraut, als wir skizziert haben, wie man dieses Feld bewältigen könnte", sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck bei der mündlichen Verhandlung. Bei der Urteilsverkündung versicherte er: "Wir haben versucht, eine praktisch handhabbare Lösung zu finden."

Helfen sollen Durchschnittswerte. So dürfen Flugkosten pauschal berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob diese Kosten für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden. Dasselbe gilt für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern, es sei denn, diese unterscheiden sich erheblich in ihrer Höhe, etwa mit Blick auf verschiedene Reiseziele. Diese Frage muss nun das Oberlandesgericht Celle klären. Tui sieht der erneuten Prüfung nach eigenen Angaben "zuversichtlich" entgegen.

Verbraucherschützer bewerteten das Urteil dagegen als "ärgerlich". "Die Rechtslage ist damit eindeutig zulasten der Verbraucher verschlechtert worden", sagt Verbraucherschützerin Hoppe. "Provisionen für Reisebüros können bei der Berechnung der Höhe der Anzahlung durchaus zu Buche schlagen."

(dpa)
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