Düsseldorf Gaspreise: So sollten Verbraucher reagieren

Düsseldorf · Nur wenige Anbieter geben die billigen Großhandelspreise für Gas an die privaten Haushalte weiter. Andere Kosten seien gestiegen.

Nur etwas mehr als die Hälfte der über 700 Gasgrundversorger hat seit Anfang 2015 die Preise für die Verbraucher gesenkt oder Senkungen zum Jahreswechsel angekündigt. Das hat das Vergleichsportal Verivox ausgewertet. Für die Verbraucher lohnt sich ein Wechsel derzeit besonders. Denn bislang haben die Verbraucher kaum von den gesunkenen Großhandelspreisen profitiert. Das ergab eine Studie des Energieinformationsdienstes Energycomment im Auftrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Laut der Studie sind Anfang 2016 "etwas stärkere und breitere Tarifsenkungen zu erwarten". Und genau das sollten die Verbraucher nutzen.

Zum 1. Januar 2016 haben bisher weitere 149 Versorger Preissenkungen von durchschnittlich 4,5 Prozent angekündigt, sagt Verivox. Nach Angaben des Vergleichsportals sind die Großhandelspreise im Vergleich zum vergangenen Jahr um 17 Prozent gesunken, die Preise für die privaten Verbraucher allerdings nur um 2,7 Prozent.

Warum geben die Versorger die sinkenden Preise nicht an die Verbraucher weiter? Das liege an den steigenden Netzentgelten, Steuern und Abgaben, sagt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die erhöhen sich Anfang 2016 bundesweit um durchschnittlich 5,5 Prozent. "Die Versorger verstecken sich hinter den Netzentgelten und ihrer geheimen Beschaffungsstrategie, um vom eigentlichen Problem abzulenken", sagt Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale NRW. Das Ziel sei reine Profitmaximierung. Insbesondere RWE und deren Tochter-Unternehmen fallen seit Langem durch besonders hohe Preise auf.

Was sollte im neuen Vertrag stehen? Es ist zu empfehlen, dass sich Haushalte nicht länger als ein Jahr an einen Anbieter binden. So kann rechtzeitig auf Preisänderungen reagiert und zu einem anderen Versorger mit günstigeren Preisen gewechselt werden. Daher sollte auch die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Wie kündige ich? Vor einem neuen Vertragsabschluss sollten Verbraucher erst abklären, zu welchem Zeitpunkt der alte Vertrag gekündigt werden kann. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen. Bei einem Wechsel müssen Kunden die Kündigung beim alten Anbieter in der Regel nicht selbst übernehmen, sondern stellen dem neuen Versorger dafür eine Vollmacht aus. Falls sich der Vertrag aber in wenigen Tagen selbst verlängert, zum Beispiel auf ein Jahr, sollte der Kunde selbst kündigen.

Was muss ich beim Wechsel beachten? Auf der Jahresabrechnung ist der jährliche Verbrauch aufgelistet. Anhand dessen sollte auch der neue Tarif ausgesucht werden. Wer nach einem Umzug zum ersten Mal einen Vertrag abschließt, kann sich anhand des Durchschnittsverbrauchs behelfen. Wenn feststeht, wie viel Gas der Haushalt voraussichtlich verbraucht, kann auf der Internetseite des Anbieters oder über ein Vergleichsportal der Vertrag abgeschlossen werden. Von den Angaben sollte immer ein Screenshot, also ein Foto des Computer-Bildschirms, gemacht werden. Das Gleiche gilt für Vertragsunterlagen, die vom Anbieter zugeschickt werden. Diese sollten einmal kopiert werden, um den Wechsel zu dokumentieren.

Ist ein Tarif mit Preisgarantie sinnvoll? Solche Preisgarantien gewähren die Gasversorger häufig bei längeren Laufzeiten. Das kann für Kunden zum Nachteil werden, weil er nicht auf sinkende Preise reagieren kann. Außerdem können diese Verträge Preisanpassungsklauseln enthalten. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) viele Erhöhungen als rechtswidrig angesehen.

(RP)
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