Frankfurt Gericht erklärt Rabattaktion von Mytaxi für unzulässig

Frankfurt · Die App hatte Kunden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.

Mit einem Mytaxi-Rabattcoupon dürften Preissprünge auf dem Taxameter Fahrgäste weniger nervös gemacht haben: Bis zu 50 Prozent des Fahrpreises hatte die App ihren Kunden erstattet. Und zwar für Fahrten, die während eines Aktionszeitraumes über die App gebucht wurden. Damit ist vorerst Schluss: Das Landgericht Frankfurt hat die bundesweiten Rabattaktionen gestern verboten. Die Vorsitzende Richterin begründete das Urteil: "Die Höhe des gesetzlich festgelegten Preises für Taxifahrten darf weder nach oben noch nach unten unterschritten werden."

Taxi-Deutschland, der Zusammenschluss von Taxizentralen, hatte gegen die Rabatte von Mytaxi geklagt, um die Zentralen vor einem vermeintlich ruinösen Wettbewerb zu bewahren. Taxifahrer, die sich nicht der App anschließen wollten, müssten auf Kunden verzichten, die den Rabatt haben wollten, argumentierten die Zentralen. Die Mytaxi-Fahrer mussten unter den Rabattaktionen nicht leiden: Sie erhielten den vollen Betrag.

Der Vorsitzende von Taxi Deutschland, Dieter Schlenker sagt: "Diese Entscheidung ist positiv für Verbraucher und für die mittelständischen Taxibetriebe und Taxizentralen, denn Mytaxi-Aktionen täuschen nur vor, Taxifahrten könnten billiger sein. Dabei wird der Rabatt vom finanzstarken globalen Unternehmen Daimler subventioniert." Er befürchtet, dass die Vermittlungsprovision, die Fahrer je Fahrgast zahlen, nach oben schießen würde, würden Unternehmen wie Mytaxi ein Vermittlungsmonopol erlangen. Der Markt wird von vielen Startups angegriffen. Auch der umstrittene Vermittler Uber versucht das Taxi-Monpol zu brechen.

Das Hamburger Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart sahen Mytaxi bei vorherigen Verhandlungen im Recht. Das Unternehmen hatte argumentiert, die App falle nicht unter das Personenbeförderungsgesetz, da sie nur als Vermittler zwischen Fahrgästen und Taxifahrern agiere. Mytaxi wurde 2014 vom Autokonzern Daimler AG aufgekauft. Der Dienst ist in mehr als 40 Städten verfügbar, 45.000 Taxis sind angeschlossen. Bei einer Buchung wird auf dem Smartphone angezeigt, wo sich das nächste Taxi befindet und wie lange die Anfahrt dauern wird. Bezahlt werden kann bargeldlos über die App. Ein Mytaxi-Sprecher sagte nach dem Urteil: "Wir sind weiter von der Rechtmäßigkeit unserer Aktionen überzeugt." Das Unternehmen will eine Revision gegen die Entscheidung prüfen.

(RP)
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