Münster Gericht erlaubt massenhaftes Töten von Küken

Münster · Das Töten männlicher Küken direkt nach dem Schlüpfen verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) und bestätigte damit Urteile gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Das Tierschutzgesetz erlaube das Töten von Tieren, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliege, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Aufzucht der männlichen Küken von Legehennen, die ja selbst weder Eier legen werden noch als Mastvieh geeignet sind, sei für die Brütereien mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden und deshalb keine Alternative, so die Richter. Revision ließ das OVG nicht zu. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) zeigte sich enttäuscht. "Das ist eine herbe Niederlage für den Tierschutz in Deutschland." Auch 14 Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz bleibe es damit weiter möglich, tierschutzwidrige Praktiken wie das Schreddern und Ersticken von jährlich 48 Millionen Küken durchzuführen. "Tiere sind aber keine Abfallprodukte, die nur wegen der Gewinnmaximierung getötet werden dürfen", so Remmel. Sein Haus werde nach Vorlage des schriftlichen Urteils prüfen, ob NRW in die nächste Instanz gehe. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte das Urteil: "Der Tierschutz unterliegt wirtschaftlichen Interessen. Das ist angesichts eines Staatsziels Tierschutz nicht hinnehmbar."

Die Bundesregierung lehnt ein Verbot ab und setzt auf eine technische Lösung, die im kommenden Jahr marktreif sein soll. Dabei wird bereits vor dem Schlüpfen erkannt, welches Geschlecht der Embryo hat.

Das Urteil hat für die Branche Signalwirkung, auch wenn nur 5,4 Prozent aller in Deutschland ausgebrüteten Küken in Nordrhein-Westfalen schlüpfen. Aber zwölf von bundesweit 30 Betrieben sind in NRW ansässig.

(dpa)
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