Düsseldorf Gericht kippt Sonntagsöffnung in Düsseldorfer Innenstadt

Düsseldorf · Die Geschäfte im Zentrum der NRW-Landeshauptstadt bleiben am Sonntag voraussichtlich geschlossen. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Es hatte gestern erklärt, der Beschluss der Stadtverwaltung für die Sonntagsöffnung in Stadtmitte, Alt- und Carlstadt sei unzureichend begründet. Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen, um den verkaufsoffenen Sonntag doch noch zu ermöglichen.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung einer Klage der Gewerkschaft Verdi und stellte dabei auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe ab. Die Stadt hatte argumentiert, dass der Weihnachtsmarkt eine große Anziehungskraft ausübe und damit ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung gegeben sei. Das Gericht bewertete diese Prognose als "weder schlüssig noch vertretbar". Die Stadt gehe pauschal von einer Strahlkraft des Weihnachtsmarktes aus und habe nicht ermittelt, wie viele Besucher am zweiten Advent oder an den Adventssonntagen tatsächlich zu den Weihnachtsmärkten nach Düsseldorf kommen.

In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht eine Sonntagsöffnung in Düsseldorfer Stadtteilen nur sehr begrenzt zugelassen. In einigen Vierteln mussten alle Geschäfte geschlossen bleiben, in anderen war die Öffnung zumindest in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteil-Weihnachtsmärkten erlaubt.

(hdf)
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