Frankfurt/M. Gericht: Sparkassen-Rot keine Marke

Frankfurt/M. · Die spanische Bank Santander benutzt auch den Farbton und hatte geklagt.

Die Sparkassen haben im Streit um ihre Marken-Farbe Rot eine empfindliche Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht gab einem Antrag des spanischen Konkurrenten Santander statt, den als Sparkasse-Marke eingetragenen Farbton HKS 13 zu löschen. Das bestätigten Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) und von Santander der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag auf Anfrage. Das Münchener Gericht hat den Sparkassen jedoch die Möglichkeit gegeben, beim Bundesgerichthof (BGH) Revision einzulegen, da es sich um einen Fall von grundlegender Bedeutung handelt. Davon wollen die Sparkassen Gebrauch machen - der Streit geht also weiter.

Die zentrale Frage in der seit Jahren tobenden Auseinandersetzung ist, ob eine in Deutschland eingetragene Farbmarke in Zeiten eines grenzüberschreitenden europäischen Bankenmarktes noch Bestand haben kann. Die Sparkassen verwenden den Farbton seit den Sechziger Jahren - unter anderem für ihr Sparbuch. Die größte spanische Bank Santander, die in Dutzenden Ländern aktiv ist, setzt rot seit Ende der Achtziger Jahre ein und will auf die "aufmerksamkeitsstarke Grundfarbe" auch in Deutschland nicht verzichten. Deshalb hat sie beantragt, den seit 2007 als Sparkassen-Marke eingetragenen Farbton HKS 13 zu löschen. "Wir freuen uns sehr darüber, dass wir unseren traditionellen Unternehmensauftritt auch in Deutschland weiter beibehalten können", sagte ein Santander-Sprecher.

Der Streit hat bereits das Deutsche Patent- und Markenamt und den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. Da der DSGV in die nächste Instanz gehen will, sei das Urteil des Patentgerichts noch nicht rechtskräftig und die Sparkassen-Marke habe weiter Bestand, sagte der DSGV-Sprecher. Das Patentgericht habe in seinem Urteil ausdrücklich betont, dass es von der bisherigen Rechtssprechung des BGH abweiche und hat deshalb eine Revision zugelassen. "Das begrüßen wir." Santander zeigte sich dagegen "sehr zuversichtlich, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Bundespatentgericht bestätigt wird".

Eine Sprecherin des Bundespatentgerichts wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Es sei den Beteiligten kürzlich zugestellt worden, sagte sie. Das Gericht werde die Öffentlichkeit darüber aber erst Anfang nächster Woche informieren.

(rtr)
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