Rüstung Gericht weist Klage von Rheinmetall ab

Düsseldorf · (dpa) Der Rüstungskonzern Rheinmetall ist mit dem Versuch gescheitert, den von der Bundesregierung verhängten Ausfuhrstopp für ein Gefechtsübungszentrum für die russische Armee vorläufig auszuhebeln.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt wies einen Antrag des Unternehmens auf vorläufigen Rechtsschutz zurück. Das Gericht betonte, bei einer Aussetzung des Ausfuhrstopps könnten durch weitere Lieferungen "vollendete Tatsachen" geschaffen werden. Denn es sei in keiner Weise damit zu rechnen, dass eine einmal durchgeführte Lieferung nach weiterer und abschließender Prüfung rückgängig gemacht werden könne. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Rheinmetall äußerte sich zunächst nicht.

(RP)
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