Rheinberg Gerichte verbieten Sonntagsarbeit

Rheinberg · Bei Amazon dürfen in NRW am vierten Advent keine Bestellungen bearbeitet werden.

Am Morgen noch hatte Amazon unter dem Titel "O du fröhlicher Weihnachtseinkauf" eine Pressemitteilung verschickt. 5,4 Millionen Produkte seien am 14. Dezember verkauft worden - so viele wie noch nie. Der weitere Tagesverlauf war dann weniger fröhlich für den Online-Händler.

Die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Gelsenkirchen verboten Amazon, in den Logistikzentren in Rheinberg und Werne am vierten Advent zu arbeiten. Sie begründeten die Entscheidung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Arbeitnehmerschutzes. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Lieferzeit von Bestellungen hat, wollte Amazon auf Anfrage nicht sagen.

In den Logistikzentren herrscht momentan Hochbetrieb. Allein für das Weihnachtsgeschäft wollte Amazon in Rheinberg 1800 und in Werne 1400 Saisonkräfte einstellen.

Für die Gewerkschaft Verdi, die Amazon seit Jahren bestreikt, um einen Tarifvertrag durchzusetzen, sind die Urteile ein großer Erfolg. Sie hatte gegen die Entscheidung der Bezirksregierungen, den Einsatz von Arbeitskräften am vierten Advent zu erlauben, geklagt. Daraufhin hatte Amazon per Eilantrag versucht, doch noch von der Erlaubnis Gebrauch zu machen - vergeblich. Nun bleibt Amazon nur noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Jörg Schüring, Betriebsratsvorsitzender bei Amazon in Rheinberg ist unterdessen weniger glücklich: "Als Gewerkschafter begrüße ich das Urteil. Als Betriebsratsvorsitzender sehe ich das anders, weil man vielen Kollegen die freiwillige Mehrarbeit - und damit die Möglichkeit, zusätzliches Geld zu verdienen - verbietet."

(frin)
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