Karlsruhe Gerichtshof erlaubt Kündigung wegen Mietrückstand

Karlsruhe · Mietern kann bei einem Zahlungsrückstand von zwei Brutto-Monatsmieten fristlos gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Die Vertragsauflösung ist demnach auch dann rechtens, wenn sich aus der Heizkostenabrechnung später noch ein Guthaben ergibt und dadurch der Mietrückstand sinkt.

Die Kündigung werde erst dann unwirksam, wenn durch "unverzügliche Aufrechnung" des Guthabens die gesamten Rückstände getilgt werden (AZ: VIII ZR 261/15). Damit unterlag ein Mieter aus Bonn vor den Richtern, der eine Mieterhöhung nicht für gerechtfertigt hielt und daher nur einen Teil der Miete zahlte. Den konkreten Fall verwies der BGH wegen weiterer Tatsachenfeststellungen an das Landgericht zurück.

(epd)
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