Düsseldorf Gillette gewinnt Klingenstreit mit Wilkinson

Düsseldorf · Die Nachahmerklingen dürfen nicht mehr produziert werden, entschied ein Düsseldorfer Richter.

Der Rasierer ist billig, die Ersatzklingen sind teuer. Der Drucker wird fast verschenkt, dafür kosten die Tintenpatronen ein Vermögen. Viele Verbraucher ärgern sich über solche Verkaufstricks. Doch ist das Recht oft auf Seite der Markenhersteller. Mithilfe des Patentrechts können sie neuentwickelte Produkte 20 Jahre lang vor billigerer Konkurrenz schützen.

Auch im Rasierstreit zwischen Wilkinson und Gillette untersagte das Landgericht Düsseldorf Wilkinson und dem Mutterkonzern Edgewell im Eilverfahren, preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer "Mach3" des Konkurrenten zu vertreiben. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte Richter Carsten Haase.

Wilkinson hatte die Nachahmerklingen im Frühjahr auf den Markt gebracht - zur Freude vieler Verbraucher. Denn die Klingen wurden laut Gericht in fünf Drogeriemarktketten als Eigenmarken zu Preisen verkauft, die rund 30 Prozent unter dem Niveau des Originals lagen.

Der Konkurrent Gillette, der bislang ein Monopol auf die Ersatzklingen hatte, wollte sich das jedoch nicht gefallen lassen. Er beantragte vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson und dessen Mutterkonzern. Und er bekam sie.

Für den Wirtschaftsprofessor Michael Stephan von der Universität Marburg sind derartige Prozesse ein Beweis dafür, dass das Patentrecht immer mehr von einem Schutzschild zu einer strategischen Wettbewerbswaffe geworden ist. Selbst simple Produkte wie Nassrasierer würden inzwischen von einem regelrechten "Patentdickicht" umgeben. Allein für den "Mach3 Turbo" habe Gillette 35 Patente angemeldet, berichtet der Wissenschaftler - von der Schnittstelle für die Verbindung zwischen Klinge und Schaft bis zur Verpackung. Die Unternehmen versuchten so, starke Schutzschilde aufzubauen.

Opfer dieser Praxis könne leicht der Verbraucher werden, wenn er nicht aufpasst, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Düsseldorf. Denn habe man erst einmal ein auf den ersten Blick preisgünstiges Gerät gekauft, so sei man an den Hersteller gebunden - und der lasse sich dies oft "tüchtig bezahlen". Es sei deshalb wichtig, schon beim Kauf die Folgekosten zu prüfen.

Das Düsseldorfer Urteil verbietet Wilkinson den weiteren Vertrieb der Klingen. Noch vorhandene Vorräte muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wilkinson und Edgewell kündigten Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Edgewell-Manager Max Chambers sprach von einem "vorläufigen Rückschlag". Ohnehin läuft das umstrittene Patent im Februar 2018 aus.

(dpa)
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